Dass mal ein Päckchen verloren geht, kommt selten vor. Aber wenn es passiert, ist der Ärger bei den Empfängern groß. In den meisten Fällen steckt ein Versehen dahinter – manchmal jedoch auch Absicht. Ein Postbote aus der Südwestpfalz hat den Ausnahmefall auf die Spitze getrieben: Er behielt fast 18.000 Sendungen für sich. Und das war nicht sein einziges Fehlverhalten.
Postbote aus Südwestpfalz ignoriert Fahrverbot
Ende 2023 wurde der Mann mit einem Fahrverbot von einem Monat belegt. Statt auf das Fahrrad oder andere legale Alternativen umzusteigen, ignorierte er die Auflage und setzte seine Touren mit dem Dienstwagen einfach fort. Auch privat blieb er weiter mit dem Auto unterwegs – vermutlich, um seiner illegalen Nebenbeschäftigung nachzugehen.
Fast 18.000 Sendungen unterschlagen
Nach Angaben des Amtsgerichts Pirmasens brachte der Postbote zwischen Dezember 2021 und Dezember 2023 insgesamt 17.978 Briefe und Pakete nicht zu den eigentlichen Empfängern, sondern in seine eigene Wohnung.
Vor Gericht hat der Postbote ein umfassendes Geständnis ab. Das Urteil: zwei Jahre Gefängnis ohne Bewährung.
Weitere Straftaten verschärfen das Strafmaß
Die Haftstrafe ergibt sich jedoch nicht nur aus den Taten bei der Post. Schon Ende 2024 war der Mann wegen mehrerer Drogendelikte verurteilt worden. Die Richter in Pirmasens haben beide Strafen nun zusammengeführt und ein Gesamturteil gefällt. Das ist aber noch nicht rechtskräftig – der Mann kann in Berufung gehen.