Vorausgegangen war ein langer Rechtsstreit. Ein Investor aus Hamburg hatte die Sackgasse "Bei den Fuchslöchern" in Zweibrücken ersteigert. Dort hatte der Mann Parkplätze markiert und diese online vermietet. Die Nachfrage sei groß gewesen, da besonders Menschen mit Wohnmobilen oder Wohnwagen immer wieder Stellplätze suchen. Allerdings: Eine Genehmigung für die Stellplätze hatte die Stadt nie erteilt.
Stadt Zweibrücken entfernt die Parkplätze wieder
Die Stadt ließ die Markierungen für die Parkplätze entfernen, weil sie befürchtete, dass etwa Müllfahrzeuge in der engen Straße Probleme bekommen könnten. Dagegen hatte der Investor aus Hamburg dann zunächst Klage beim Verwaltungsgericht in Neustadt eingereicht. Das stellt bereits im Januar fest, dass die Straße trotz Privateigentums öffentlich genutzt wird und die selbst eingezeichneten Parkplätze somit illegal waren. Daraufhin zog der Investor mit seiner Klage eine Instanz weiter, zum Oberverwaltungsgericht in Koblenz.
Oberverwaltungsgericht weist Klage des Investors ab
Jetzt hat auch das Oberverwaltungsgericht entschieden: Die Klage des Straßenbesitzers war unzulässig. Eine sogenannte Feststellungsklage – also ohne konkreten Anlass – reiche demnach nicht aus, um sich gegen geltende Bescheide zu wehren. Eine Berufung ließ das Gericht deshalb nicht zu. Was der Mann aus Hamburg nun mit seiner Straße machen will, ist noch unklar. Bisher war er für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.