Den Anstieg führt der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann darauf zurück, dass der Datenschutz mehr und mehr ins Bewusstsein der Bürger rücke und damit auch die Bereitschaft, Beschwerden einzureichen. Dieser Trend habe sich auch in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bestätigt.
Autofahrerstreit: Mann besorgt sich Daten über anderen Fahrer
Die kuriosesten Datenschutzbeschwerden aus dem vergangenen Jahr hat Kugelmann am Mittwoch vorgestellt. Die wohl skurrilste Geschichte hatte ihren Anfang auf der Autobahn 3: Ein Autofahrer ärgert sich über einen anderen und zeigt ihm den Mittelfinger. Damit nicht genug: Er notiert sich auch das Kennzeichen - und ruft noch während der Fahrt einen Bekannten an, der auf der Zulassungsstelle arbeitet.
Von diesem erhält er Namen und Anschrift des Fahrzeughalters auf sein Handy geschickt. Als der Verkehr auf der A3 dann ins Stocken gerät, stehen beide Autos plötzlich nebeneinander. Der Autofahrer zeigt dem anderen durch die Seitenscheibe sein Handy mit den Infos. Botschaft: Ich weiß, wer du bist und wo du wohnst. Dumm nur, dass der "Ausgespähte" ein Polizist war und Anzeige erstattete.
Mitarbeiter der Zulassungsstelle muss Strafe zahlen
Die Angelegenheit landet beim Datenschutzbeauftragten und der stellt fest: Ärger bekommt der Mitarbeiter der Zulassungsstelle. Der hätte nämlich die Halterabfrage gar nicht machen dürfen. Er muss 800 Euro Bußgeld zahlen.
Verstöße bei Umgang mit Patientendaten
In einem anderen Fall geht es darum, wie Ärzte mit persönlichen Daten von Patienten umgehen müssen. Im Landkreis Ahrweiler hatte eine Patientin Post von ihrem Arzt bekommen. Genauer gesagt, eine Rechnung über 25,87 Euro. Das Kuriose: Die Frau war schon seit mehr als 10 Jahren nicht mehr in Behandlung bei dem Arzt.
Den Sachverhalt an sich, konnte man schnell klären. Es stellte sich raus, dass es um eine ganz andere Frau ging und die Arztpraxis die Behandlung falsch zugeordnet hatte. Aber: Der Datenschutzbeauftragte stellte gleich mehrere Datenschutzverstöße der Arztpraxis fest.
Erstens: 10 Jahre nach der letzten Behandlung hätte die Praxis sowohl die Karteikarte der Patientin, als auch ihre digitalen Behandlungsunterlagen längst löschen müssen. Zudem hat die Arztpraxis dieser ehemaligen Patienten eine Behandlung zugeordnet, die sie gar nicht in Anspruch genommen hat. Und drittens hat sie die Daten der Patientin, ohne sie zu fragen, an ein fremdes Abrechnungsunternehmen weitergegeben. Der Datenschutzbeauftragte spricht in Summe von einem "schwerwiegenden Datenschutzverstoß". Die Arztpraxis musste ein Bußgeld von 2.000 Euro zahlen.
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Eltern scheitern mit Beschwerde gegen Schule in Mainz
Es gab im vergangenen Jahr allerdings auch Fälle, in denen die Beschwerden erfolglos waren. In einem Fall hatten sich Eltern beschwert, weil eine Schule in Mainz nach der Abiturprüfung den Browserverlauf vom Tablet ihres Sohnes kontrollieren wollte. Die Schule ging davon aus, dass der Junge getäuscht hat. Die Datenschutzbehörde gab der Schule recht, weil es sich um ein Tablet der Schule handelte, bei dem lediglich die schulische Nutzung gestattet war.
Ärger um Schufa-Meldung nach Bankkredit
In einem anderen Fall hatte ein Bankkunde die letzte Rate eines Kredits zurückgezahlt und wollte, dass die Bank diese Info an die Schufa weitergibt. Denn ein vollständig zurückgezahlter Kredit verbessert die Kreditwürdigkeit. Interessanterweise weigerte sich aber die Bank, die Info an die Schufa weiter zugeben. Begründung: Die Aufnahme des Kredits sei nicht an die Schufa gemeldet worden, also würde man auch nicht die Beendigung des Kredits an die Schufa melden.
Völlig korrekt, urteilt der Datenschutzbeauftragte: Einen Anspruch auf Meldung an die Schufa habe ein Kunde nur dann, wenn der Kredit als solches der Schufa gemeldet wurde.