VGH-Entscheidung

"Hornisgrinde-Wolf" darf abgeschossen werden

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Der "Hornisgrinde-Wolf" im Schwarzwald darf getötet werden - das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden. Naturschutzverbände wollten den vom Landesumweltministerium geplanten Abschuss verhindern.

Forbach/Mannheim
Wolf im Wald bei Herrenwies

Vorläufiges Ende im Streit um Abschuss VGH hat entschieden: "Hornisgrinde-Wolf" darf getötet werden

Die Eilentscheidung des VGH Baden-Württemberg ist gefallen: Der Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs ist rechtens. Beschwerden von Naturschützern wurden abgewiesen.

Erstmals publiziert am
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Autor/in
SWR