Der "Hornisgrinde-Wolf" im Schwarzwald darf getötet werden - das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden. Naturschutzverbände wollten den vom Landesumweltministerium geplanten Abschuss verhindern.
Vorläufiges Ende im Streit um Abschuss VGH hat entschieden: "Hornisgrinde-Wolf" darf getötet werden
Die Eilentscheidung des VGH Baden-Württemberg ist gefallen: Der Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs ist rechtens. Beschwerden von Naturschützern wurden abgewiesen.