Die 35-jährige Frau muss sich wegen Totschlags am Landgericht Hechingen verantworten. Sie soll im März erst heimlich ein Kind im Bad ihrer Wohnung in Albstadt (Zollernalbkreis) geboren, und es dann mit schmutziger Wäsche in die Waschmaschine gelegt haben. Der Lebensgefährte der Frau schaltete laut Staatsanwaltschaft später nichts ahnend die Maschine ein. Das Kind starb.
Zu Prozessbeginn am Dienstag äußerte sich die 35-Jährige zu den Vorwürfen. Sie habe das Kind aus Angst und unter Schock in die Waschmaschine gelegt. Sie habe nicht gewusst, dass sie schwanger gewesen sei. Sie habe keinerlei Beschwerden gehabt und weiterhin ihre Periode. Sie habe gearbeitet, und beispielsweise Möbel und Getränkekisten getragen. Am Tattag im März soll die Frau dann nach eigenen Angaben von einer Familienfeier gekommen sein und habe eigentlich Fußball schauen wollen. Wegen starker Bauchschmerzen habe sie sich aber ein Bad eingelassen. In der Badewanne brachte sie dann das Kind zur Welt, während ihr Lebensgefährte im Nebenzimmer war.
Angeklagte habe gedacht Kind sei tot
"Ich war erschrocken, als das Kind da war", erzählte die Angeklagte weiter. Sie sei davon ausgegangen, dass das Baby tot war. Es hätte nicht geschrien und geatmet. Den Puls des Neugeborenen hätte die gelernte Altenpflegerin nicht überprüft.
Das Kind kam laut Obduktionsbericht lebend zur Welt. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, die Schwangerschaft geheimgehalten zu haben. Außerdem soll sie es zumindest für möglich gehalten haben, dass ihr Lebensgefährte die Waschmaschine später anstellen würde, ohne das Neugeborene zu entdecken und dass das Baby dadurch sterben würde.
Frau will keine medizinische Hilfe
Auch der Lebensgefährte schilderte vor Gericht das Geschehen im März aus seiner Sicht. Von der Schwangerschaft habe er nichts geahnt: Seine Partnerin sei "genau gleich wie immer" gewesen. "Dass etwas nicht stimmt", bemerkte der Vater des Kindes dann aber, als sich die 35-Jährige am Tatabend länger im Bad eingeschlossen hatte. Er schrieb ihrer besten Freundin und Vertrauten, die anschließend in die Wohnung kam. Gemeinsam hätten die beiden versucht die Angeklagte, die das Bad mittlerweile blutend verlassen habe, zu einem Arztbesuch zu überreden. Sie habe sich jedoch nicht helfen lassen wollen. Die beiden - so schilderte es später auch die Freundin vor Gericht - seien davon ausgegangen, dass die Angeklagte eine Zyste habe, die geplatzt sei. Weil die Frau immer blasser geworden sei und immer wieder kurz zusammen gesackt sei, hätten sie schließlich gegen ihren Willen den Notruf gewählt.
Schwangerschaft auch gegenüber Ärzten verneint
Die Rettungssanitäter und die Notärztin, die die Frau anschließend versorgten, sagten vor Gericht aus, dass die Frau auch ihnen gegenüber eine Schwangerschaft verneint habe. Sie betreuten die Frau im Badezimmer der Wohnung, direkt neben der Waschmaschine - ohne zu wissen, dass darin zu diesem Zeitpunkt bereits der Säugling lag.
Vater spricht von "Schock seines Lebens"
Als die Frau, die auch von der Notärztin keine Hilfe habe annehmen wollen, im Krankenhaus war, begann der Lebensgefährte in der Wohnung zu putzen. Auch die Waschmaschine stellte er an. Als die Maschine nach etwas einer Stunde fertig gewesen sei, habe er den Schock seines Lebens bekommen. Mit der Wäsche sei das tote Kind aus der Maschine gefallen. Der Mann verständigte die Polizei.
Warum die Mutter das voll entwickelte Baby nach der Geburt in die Waschmaschine gelegt hat, und wann der Säugling gestorben ist, soll der Prozess möglichst weitgehend klären.
Bewegender Prozess
Am ersten Prozesstag haben unter anderem noch der Bruder der Angeklagten, die Freundin und mehrere Polizeibeamte ausgesagt. Insgesamt wurden elf Zeugen gehört. Viele Verfahrensbeteiligte und Zuschauer schien der Prozessauftakt emotional stark zu bewegen.
Mutter in U-Haft
Die 35-jährige Mutter des Kindes aus Albstadt sitzt in Untersuchungshaft. Sollte die Frau wegen Totschlags ihres Babys verurteilt werden, droht ihr eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. Sollte das Gericht einen "besonders schweren Fall" erkennen, ist auch lebenslang möglich. Es sind mehrere Sitzungen am Landgericht Hechingen geplant. Das Urteil soll Anfang Oktober fallen.