Kann man bald rund um die Uhr einkaufen?

Neues Ladenöffnungsgesetz: Das soll sich in BW ändern

Ein neues Gesetz, das die Regeln für kleine Supermärkte ohne Personal festlegt, ist auf dem Weg. Damit will die Landesregierung vor allem die Versorgung auf dem Land stärken.

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Der baden-württembergische Landtag hat ein neues Ladenöffnungsgesetz auf den Weg gebracht. Der Entwurf der Regierungsfraktionen Grüne und CDU sieht vor, dass kleine Supermärkte ohne Personal an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr öffnen können. Damit soll vor allem im ländlichen Raum die Nahversorgung vor Ort gestärkt werden.

Laut BW-Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) soll das Gesetz die bisherigen Regelungen modernisieren und an die veränderten Lebensbedingungen der Menschen anpassen. Vertreter von Kommunen und Einzelhandel haben die geplante Novelle begrüßt. In einer Anhörung hat sich der Landtags-Wirtschaftsausschuss mit dem Gesetzentwurf befasst, der am Donnerstag im Parlament in zweiter und letzter Lesung verabschiedet werden soll. 

Die Änderung sorge für Rechtssicherheit und stärke die Nahversorgung - nicht nur im ländlichen Raum, sondern auch in den Städten, so das einhellige Urteil der Verbandsvertreter im Ausschuss. Der Dezernent des Städtetags, Sebastian Ritter, hob hervor, dass die Novelle des Ladenöffnungsgesetzes ohne ausufernde Bürokratie auskomme. Die Sonntagsöffnung erfolge ohne gesonderte Verfahren. Die Kommunen würden erst dann eingreifen, wenn es Probleme gebe, zum Beispiel beim Lärmschutz.

Kritik am neuen Ladenöffnungsgesetz vom Handelsverband in BW

Von einer vertanen Chance sprach dagegen die Geschäftsführerin des baden-württembergischen Handelsverbands, Sabine Hagmann. Sie forderte eine Anhebung von jährlich drei auf vier verkaufsoffene Sonntage in Baden-Württemberg. Das Land habe bundesweit die restriktivsten Regelungen. Der Einzelhandel stehe wegen des rasant wachsenden Online-Geschäfts massiv unter Druck, sagte Hagmann. Gerade der Sonntag sei der stärkste Online-Shopping-Tag.  

Neues Ladenöffnungsgesetz: Das ändert sich in BW

Wenn sich der Alltag der Menschen ändert, müsse sich auch der rechtliche Rahmen ändern, sagte Hoffmeister-Kraut. Vollautomatisierte Verkaufsstellen bis 150 Quadratmeter, die ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten, dürfen rund um die Uhr geöffnet haben, auch sonntags und nachts.

Weil die Mini-Supermärkte kein Personal haben, bleibt der Schutz von Sonn- und Feiertagen gewahrt. Hoffmeister-Kraut sprach von einem ausgewogenen Kompromiss der unterschiedlichen Interessen.

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Nicolas Friese
SWR-Redakteur Nicolas Friese.

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