Jetzt also wohl doch anders: Im Rechtsstreit zwischen Ritter Sport und der Wacker GmbH aus Mannheim vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart sieht das Gericht Ritter Sport im Recht. Damit entscheidet das Gericht vermutlich auf eine andere Weise als das Landgericht zuvor. Ein Urteil soll allerdings erst am 5. November verkündet werden.
Anlass für den Rechtsstreit war die quadratische Verpackung des Mannheimer Start-ups Wacker GmbH für ihren Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio". Das Ehepaar Wacker aus Mannheim zeigte sich schockiert. Von Ritter Sport gab es nach der Verhandlung keine Reaktion.
Streit um quadratische Verpackung vor Gericht FAQ zum Rechtsstreit: Darum kämpft Ritter Sport gegen Mannheimer Quadrat-Haferriegel
Der Schokohersteller Ritter Sport geht weiter gegen die Mannheimer Firma Wacker wegen eines quadratischen Haferriegels vor. Der Streit begann Anfang 2025.
Ritter Sport und Wacker: Es geht um das Quadrat
Bevor die Richter des OLG am Morgen im Saal erschienen, rüsteten sich beide Parteien optisch für den Streit. Das Ehepaar Wacker, das für die beklagte Seite vor Ort war, legte zahlreiche Schokoladentafeln und Müsliriegel auf ihrem Tisch aus. Das Argument dahinter, Produkte wie "Hanuta" oder "Knoppers" kommen doch beinah auch im Quadrat daher - warum dürfen wir das dann nicht mit unserem Riegel?
Auf der Gegenseite lief es aber ähnlich ab. Die Anwälte, die für Ritter Sport den Prozess besetzen, legten Tafeln ihrer Marke neben den Haferriegel des Gegners. Sie wollen damit zeigen, die Produkte sind zu ähnlich, die Gegner hätten ihre bekannte Form im Grunde kopiert.
Stuttgart: OLG sieht Verstoß gegen Markengesetz
Dann tritt der Vorsitzende Richter am OLG, Christoph Stefani, auf. Schon früh wird klar, er sieht den Fall ganz anders als das Landgericht, das in erster Instanz die Klage von Ritter Sport abgewiesen hatte. Die quadratischen Verpackungen seien "überdurchschnittlich" ähnlich, es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten. Auch wenn das "Monnemer Quadrat" tatsächlich ein Rechteck mit Längenverhältnissen von 1:16 hat. Die Verbraucher würden die Produkte in der selben Situation nutzen - bei einer Wanderung als Energielieferant zum Beispiel.
Er führt an, das Mannheimer Unternehmen habe mit seinem Haferriegel bewusst versucht, vom Bekanntheitsgrad von Ritter Sport zu profitieren. Ritter Sport habe der Nutzung der Marke nicht zugestimmt. Somit hat es "einen Verstoß gegen das Markengesetz gegeben", so Stefani. Es bestehe Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz. Das Urteil soll am 5. November verkündet werden.
Ehepaar Wacker vom Verhandlungstag schockiert
Das Ehepaar Wacker suchte nach der Verhandlung nach Worten. Für die beiden kam die Sichtweise mehr als überraschend. Geschäftsführerin Melanie Wacker meinte, "Ich glaube, wir müssen uns auch so ein bisschen beherrschen, dass wir nicht anfangen zu weinen." Sie fühlten sich weiterhin im Recht. Immerhin kommen sie aus der Quadratestadt Mannheim.
Sie müssten sich nun überlegen, ob sie gegen die Entscheidung letztlich vorgehen wollten oder nicht. Sie würden gerne weiter für ein anderes Ergebnis streiten, man müsse aber auch wirtschaftlich denken. Nach Angaben ihrer Anwältin könnte ein Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof am Ende bis zu 80.000 Euro kosten - sollten sie verlieren.
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Ritter Sport klagte auf Unterlassung
Im Januar war die Klage von Ritter Sport in erster Instanz vom Landgericht Stuttgart abgewiesen worden. Das Unternehmen aus Waldenbuch (Kreis Böblingen) legte daraufhin Berufung ein. Der quadratische Haferriegel von Wacker verletzt nach Ansicht von Ritter Sport die seit 1996 für den Hersteller markenrechtlich geschützte - quadratische - Verpackung.
Für Ritter Sport ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung registriert. Neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite.
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Ritter Sport und sein Quadrat
Woher kommt eigentlich die Idee mit dem Quadrat? Die hatte Firmen-Gründerin Clara Ritter. Denn natürlich war auch die Ritter Sport-Tafel nicht von Anfang an quadratisch. Schokolade galt damals als Muntermacher und wurde gerne zum Sport mitgenommen. Clara Ritter beobachtete, wie Fußballer in Bad Cannstatt sich die Tafeln in die Jackentaschen steckten und beschloss: Es muss doch eine Variante geben, die nicht so leicht zerbricht.
Also kam sie 1932 auf die Idee, eine Tafel herzustellen, die zwar dasselbe Gewicht hat wie die lange Tafel, aber besser in die Jackentasche passt. So kam die quadratische "Sport-Schokolade" auf den Markt. Ab 1970 produzierte Ritter Sport dann nur noch Tafeln in quadratischer Form und führte den Werbespruch ein, der bis heute prägend ist: "Quadratisch. Praktisch. Gut.".