Im Mai 2023 ist ein Mann bei einem Brand in der Notaufnahme des Helios-Klinikums gestorben. Der Fall wird jetzt am Karlsruher Landgericht verhandelt. Zwei Ärzte und zwei Pflegekräfte sind angeklagt. Ihnen wird unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen. Am Freitag, dem zweiten Verhandlungstag, haben sich zwei weitere Angeklagte geäußert.
Angeklagte: Über Fixierung muss Arzt entscheiden
Der Verstorbene war laut Anklage an einem Bett fixiert, nachdem er betrunken randaliert hatte. Er war nach einem Sturz mit einer Kopfplatzwunde eingeliefert worden. Zwei angeklagte Pflegekräfte ließen am Freitag eine Erklärung über ihren Anwalt verlesen. Demnach war der Patient bereits fixiert, als sie ihre Schicht antraten. Sie hätten die Rechtmäßigkeit nicht hinterfragt. Über eine Fixierung müsse ein Arzt entscheiden - auch darüber, sie wieder aufzuheben.
Von Vorgaben bei einer Fixierung hatten sie nach eigenen Angaben keine Kenntnis - insbesondere zu einer Eins-zu-Eins-Überwachung. Also, dass der Patient komplett überwacht werden muss. Dazu habe es keine Weisung der Klinikleitung gegeben, sagte eine der Angeklagten. Eine Richtlinie habe sie nie gesehen.
Vorwürfe gegen Klinik
Auch die zweite erklärte, sie sei nicht auf ein Dokument zu Grundsätzen hingewiesen worden. Sie sprach von einem Versagen des Krankenhauses, nicht über rechtliche Voraussetzungen informiert zu haben. Eine Eins-zu-eins-Betreuung sei nicht zu bewerkstelligen bei der dünnen Personaldecke, hieß es außerdem. Die Klinik hat sich bisher angesichts des laufenden Verfahrens nicht geäußert. Man habe die ermittelnden Behörden aktiv bei der Aufklärung unterstützt, hieß es vor dem Prozess auf SWR-Anfrage.
Beide Frauen zeigten sich in der Erklärung tief betroffen. Eine der beiden berichtete von Schlaflosigkeit und Panikattacken. Sie räumten ein, zum Zeitpunkt des Brandausbruches eine Zigarettenpause gemacht zu haben. Der Patient habe geschlafen, so eine der Angeklagten. Ein Schuldeingeständnis sei die Erklärung aber nicht, hieß es von beiden.
Gegen Regeln bei Fixierung verstoßen?
Laut Staatsanwaltschaft haben sich die vier Angeklagten nicht an die geltenden Regeln bei einer Fixierung gehalten. Insbesondere soll der Patient stellenweise unbeaufsichtigt geblieben sein. Es habe auch keine richterliche Genehmigung gegeben, die eigentlich Vorschrift sei.
Einer der angeklagten Ärzte ließ zum Prozessauftakt am Montag eine Erklärung über seinen Verteidiger verlesen. Darin bestritt er eine Beteiligung an der Fixierung. Er habe dies nicht angeordnet und auch nicht mitgewirkt. Der vierte Angeklagte, ebenfalls ein Arzt, will sich am nächsten Prozesstag am 6. Februar äußern. Das hat seine Verteidigerin angekündigt.
Fixierter Mann soll Brand selbst entfacht haben
Laut Anklage hat der fixierte Mann das Feuer im Mai 2023 selbst entfacht. Als er ohne Aufsicht war, habe er versucht, die Gurte mit einem Feuerzeug zu durchtrennen. Matratze und Kleidung hätten angefangen zu brennen. Der Mann starb dabei. Offenbar wurde der Mann nicht durchsucht oder abgetastet vor seiner Fixierung.
Am Freitag hat ein Brandsachverständiger vor dem Landgericht Karlsruhe ausgesagt. In seinem Gutachten schließt er einen technischen Defekt als Brandursache aus. Es sei auszugehen von einer Entzündung durch eine offene Flamme, ein Feuerzeug sei plausibel.
Ehefrau ist Nebenklägerin im Prozess
Die Ehefrau des Verstorbenen tritt im Prozess als Nebenklägerin auf, gemeinsam mit den Kindern ihres Mannes. Ursprünglich sei er wegen einer Kopfplatzwunde nach einem Sturz ins Krankenhaus gekommen, so Susanne K. gegenüber dem SWR.
Dann habe ich bis nachts um 2 Uhr auf seinen Anruf gewartet (…). Und morgens um 6 Uhr stand die Kripo vor der Tür und hat mir mitgeteilt, dass er verstorben ist.
Im Prozess sollen neun Zeugen und vier Sachverständige zu Wort kommen. Insgesamt sind neun Verhandlungstage angesetzt, der letzte am 19. März.