Freilaufende Katzen müssen kastriert werden

Katzenschutzverordnung in Pforzheim tritt in Kraft

Streunende, herrenlose Katzen – in vielen Städten ein wachsendes Problem. Auch in Pforzheim. Um die Zahl wild lebender Katzen zu verringern, gilt in der Stadt ab Sonntag eine Katzenschutzverordnung.

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Von Autor/in Peter Lauber

Wild lebende Katzen sind häufig unversorgt, krank oder verletzt. Das Leid der Tiere zu vermindern und gleichzeitig ihre Zahl zu reduzieren, das ist das Ziel der Katzenschutzverordnung der Stadt Pforzheim, die an diesem Sonntag in Kraft tritt. Die Verordnung beinhalte ähnliche Regelungen, wie sie sich bereits in anderen Städten und Gemeinden bewährt hätten, teilte die Stadt mit.

Katzenschutzverordnung: Freilaufende Katzen müssen kastriert werden

Die wichtigsten Inhalte: Jede Freigängerkatze muss künftig registriert sein, um nicht als herrenlos zu gelten. Zudem müssen alle Tiere, die sich frei bewegen dürfen – weibliche wie männliche – kastriert werden. Darüber hinaus dürfen Tierschützer jetzt auch ganz offiziell wild lebende Katzen einfangen und zur Behandlung und Kastrierung zum Tierarzt bringen.

Stadt Pforzheim übernimmt Kosten nur bei frei lebenden Katzen

Für die Kastration der Tiere stellt die Stadt jährlich 25.000 Euro bereit. Wenn es sich um eine registrierte Freigängerkatze handelt, geht die Rechnung an die Besitzer. Die Stadt bittet alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter, sich über die neuen Regeln zu informieren. Andere Kommunen in Baden-Württemberg haben bereits eine Katzenschutzverordnung erlassen - unter anderem Karlsruhe.

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