Wer Geschenke und Schnäppchen im Ausland bestellt, sollte besonders vorsichtig sein, warnt das Hauptzollamt Heilbronn. Vor dem finalen Klick zur Bestellung sollte geprüft werden, aus welchem Land der Online-Shop versendet.
- Geschenke bestellen: Zoll Heilbronn rät zu Blick ins Impressum
- Auslandsbestellung: Bei Einfuhr wird in der Regel Umsatzsteuer fällig
- Warenwert entscheidet über Höhe der Zusatzkosten
- Shein und Temu: Freigrenze für Importe in EU soll 2026 fallen
- Zum Teil gefährlich: Zoll warnt vor Fake-Ware
Achtung beim Online-Shopping: Zoll Heilbronn empfiehlt Blick ins Impressum
Bei Lieferungen aus Ländern außerhalb der EU können zusätzliche Zollkosten anfallen. Marcel Schröder, der Sprecher des Hauptzollamtes Heilbronn, empfiehlt einen Blick ins Impressum. Vor allem wenn nicht direkt erkennbar ist, aus welchem Land der Händler die Ware verschickt. So ließe sich meist schnell feststellen, wo der Shop seinen Sitz hat.
Bei Einfuhr wird in der Regel Umsatzsteuer fällig
Ob Zollgebühren anfallen kommt auf den Warenwert, das Produkt und das Ursprungsland an. Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von sieben oder 19 Prozent fällt bei Waren aus dem EU-Ausland in der Regel immer an. Für Lebensmittel oder Bücher etwa gilt der reduzierte Satz.
Warenwert entscheidend für die Höhe der zusätzlichen Kosten
Die Zollgebühren richten sich auch nach dem Warenwert. Aktuell gibt es noch einen Freibetrag von 150 Euro. Auf alle Bestellungen aus Ländern außerhalb der EU, die teurer sind, können Zollgebühren anfallen. Je nach Produkt oder Ursprungsland können das null bis zwölf Prozent sein. Teilweise übernehmen die Händler aber auch die Zollgebühren. Der Zoll bietet einen Chat-Bot an, der die möglicherweise "versteckten" Kosten einschätzt.
Freigrenze von 150 Euro soll 2026 fallen
Im nächsten Jahr soll die 150-Euro Freigrenze kassiert werden. Das hat die EU hat im November beschlossen. Künftig sollen Zölle auf alle Waren erhoben werden, die in die EU eingeführt werden. Das heißt, ab dem ersten Euro fallen Gebühren an. Damit soll etwa gegen Wettbewerbsverzerrung und Betrug vorgegangen werden.
Auch Verbraucherschützer begrüßen diese Entscheidung. Immer wieder würden auch Waren verschickt, die nicht den europäischen Standards entsprechen. Dem Handelsverband Deutschland zufolge werden täglich allein von Shein und Temu etwa 400.000 Pakete an deutsche Kunden verschickt.
Zum Teil gefährlich: Zoll warnt vor Fake-Ware
Neben Händlern mit mangelnder Transparenz bei den Zollgebühren, warnt das Hauptzollamt auch vor Fake-Ware. Entdeckt der Zoll gefälschte Ware, wird diese beschlagnahmt. Oft wird der Kaufpreis vom Händler nicht erstattet. Und auch wenn der Zoll feststellt, dass EU-Standards nicht eingehalten werden, bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten etwa ein Risiko für die Gesundheit besteht, kann die Ware beschlagnahmt und vernichtet werden.