Tierischer Einsatz im Kreis Schwäbisch Hall

Ausgebüxte Rinder auf der Landstraße: Wer zahlt den Polizeieinsatz?

Im Kreis Schwäbisch Hall waren am Vormittag drei Rinder auf einer Landstraße unterwegs. Die Polizei half dabei, sie wieder einzufangen. Doch wer zahlt für solche Einsätze?

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Von Autor/in Jan Arnecke

Drei Rinder haben am Montagvormittag die Polizei bei Kirchberg an der Jagst (Kreis Schwäbisch Hall) auf Trab gehalten. Die Tiere waren ausgebüxt und auf einer Landstraße zwischen Kirchberg und der A6 unterwegs. Inzwischen sind die Tiere eingefangen, Schlimmeres ist nicht passiert. Aber wer zahlt in solchen Fällen eigentlich für den Polizeieinsatz?

Tiere auf der Fahrbahn: Keine spezielle Ausbildung

Wie Jonas Ilg, Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen, im Gespräch mit dem SWR sagte, sei jeder Einsatz mit Tieren anders. Jedes Mal müsse man sich neu auf die Situation und die Tiere einstellen. Spezielle Schulungen gebe es nicht, bestätigt Ilg. Im Umgang mit gefährlichen Hunden gibt es laut Ilg aber beispielsweise die Hundeführer, die sich da besonders gut auskennen.

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Wenn es um größere Tiere wie Rinder oder Pferde geht, sind die Beamtinnen und Beamten allerdings erstmal auf sich allein gestellt. Entweder die vermeintlichen Besitzer helfen mit, wie in Kirchberg der Fall, oder - sofern möglich - andere Experten werden dazu gerufen. Das können welche vom Veterinäramt sein, aber auch Jagdpächter, wenn es um Wildtiere geht.

Rinder ausgebüxt: Wer zahlt den Polizeieinsatz?

Wer die Kosten solcher Einsätze trägt, ist dann immer die letzte Frage, die auch von Fall zu Fall neu beantwortet werden muss. Denn es geht auch darum, ob beispielsweise die Besitzer der Tiere fahrlässig gehandelt haben, also zum Beispiel ein Gatter nicht richtig geschlossen haben.

Das müsse auch in diesem Fall noch ermittelt werden, so Ilg. Kommen die Tiere von selbst frei, wenn Rinder etwa selbst einen Zaun beschädigen, müssen die Besitzer auch nicht die Kosten des Einsatzes tragen.

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