Eine Wohnung zu Traumpreisen? Wer derzeit im Raum Heilbronn auf Wohnungssuche ist, sollte besonders wachsam sein: Die Polizei warnt vor einer Masche, bei der vermeintliche Vermieterinnen und Vermieter Interessenten um ihre Kaution bringen. Und dabei kam es niemals zu einem Mietvertrag oder einer Wohnungsübergabe.
Betrug mit Fake-Wohnung: Polizei warnt vor fieser Masche
In den vergangenen Wochen wurden der Heilbronner Polizei mindestens zwei solcher Fälle gemeldet. Dabei ähnelten sich die Abläufe stark: Wohnungen wurden online auf bekannten Immobilienportalen oder in Kleinanzeigen angeboten. Oft sind sie auffallend günstig und meist in begehrten Lagen.
Auf erste Anfragen reagierten die angeblichen Vermieter freundlich, allerdings mit einem entscheidenden Hinweis: Sie lebten derzeit im Ausland und könnten die Wohnung deshalb nicht persönlich zeigen. Stattdessen forderten sie von den Interessenten eine Kaution oder eine Vorauszahlung. Nach dem Geldeingang, so das Versprechen, werde man den Schlüssel zuschicken oder eine Wohnungsbesichtigung ermöglichen.
Kaution weg - Wohnung existierte nie
Doch nach der Überweisung des Geldes bricht der Kontakt ab. Die angeblichen Vermieter sind nicht mehr erreichbar. Und die angebotene Wohnung? Die stellt sich als nicht verfügbar oder frei erfunden heraus.
Sucht man im Internet, stößt man auf zahlreiche Foreneinträge - von Menschen, die sich fragen, ob es sich um einen Betrugsversuch handelt, bis hin zu Betroffenen, die tatsächlich darauf hereingefallen sind. Einige dieser Berichte reichen mehrere Jahre zurück.
Auch das Landeskriminalamt warnt schon länger vor dieser Art der Betrugsmasche. Es passiere immer dort, wo es zu wenige Wohnungen gibt, heißt es.
Was tun, wenn man auf den Betrug hereingefallen ist?
Wer bereits Geld an einen vermeintlichen Vermieter überwiesen hat, sollte sofort handeln. "Fordern Sie umgehend Ihre Bank auf, die Zahlung zu stoppen oder rückgängig zu machen", rät die Verbraucherzentrale. Allerdings gilt: Einen Rechtsanspruch auf Rückbuchung gibt es bei Überweisungen in der Regel nicht. Anders ist die Lage bei einer Lastschrift. Hier können Betroffene innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen.
Darüber hinaus empfiehlt die Verbraucherzentrale, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und die betrügerische Wohnungsanzeige dem jeweiligen Onlineportal zu melden. So können weitere Wohnungssuchende frühzeitig gewarnt und möglicherweise vor Schaden bewahrt werden.