Abschlussbericht veröffentlicht

Hangrutsch war Ursache für Zugunglück bei Riedlingen: Experte kritisiert Bestandsschutz älterer Züge

Drei Menschen sind im Juli 2025 beim Zugunglück bei Riedlingen gestorben. Jetzt haben Ermittler einen Bericht zur Ursache veröffentlicht.

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Von Autor/in Dirk Polzin, Florian Peking

Ein Jahr nach dem schweren Zugunglück von Riedlingen (Kreis Biberach) mit drei Toten und mehr als 30 Verletzten hat die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) am Mittwoch ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Auf rund 60 Seiten erläutert die BEU, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Demnach hatte Starkregen einen Hangrutsch entlang der Bahnstrecke ausgelöst. Der Regionalzug entgleiste.

Drei Tote und mehr als 30 Verletzte

Der Regionalexpress war am 27. Juli 2025 auf der eingleisigen Strecke von Sigmaringen nach Ulm unterwegs. Gegen 18:10 Uhr entgleiste er in der Nähe des Riedlinger Stadtteils Bechingen-Zell.

Mehrere Waggons verkeilten sich ineinander. Der erste Wagen wurde eine Böschung hinaufgeschoben und prallte gegen einen Baum, wobei die Front abriss.

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In dem Zug saßen laut Polizei und Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt des Unfalls insgesamt rund 50 Menschen. Drei von ihnen starben:  der Lokführer, ein Auszubildender der Bahn sowie eine 70 Jahre alte Reisende. 36 Fahrgäste wurden verletzt, einige von ihnen lebensgefährlich. An den Fahrzeugen und der Infrastruktur entstand ein Sachschaden in Höhe von rund zehn Millionen Euro.

Hangrutsch nach Unwetter als Ursache

Nach dem Unfall sicherten Experten der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung Daten aus dem Fahrtenschreiber sowie weitere Spuren vor Ort, zum Beispiel an den Schienen. In ihrem Abschlussbericht kommen sie zu dem Schluss, dass ein Hangrutsch ursächlich für das Zugunglück war.

Erde liegt nach einem Hangrutsch auf den Gleisen. Am 27. Juli 2026 jährt sich das Zugunglück von Riedlingen.
Erde liegt nach einem Hangrutsch auf den Gleisen. Er soll den Regionalexpress am 27. Juli 2025 zum Entgleisen gebracht haben. picture alliance/Nico Pointner (Archivbild)

Kurz vor dem Entgleisen des Zuges hatte es in der Region ein schweres Unwetter mit Starkregen gegeben. Am Unglücksort fielen innerhalb einer Stunde rund 28 Liter Regen. Ein Entwässerungsschacht lief über. Dadurch wurde laut BEU die Bahnböschung unterspült und ein Hangrutsch ausgelöst. Die Gleise wurden teils mit Schlamm und Geröll verschüttet. Der Neigetechnikzug, der mit einer zugelassenen Geschwindigkeit von gut 150 Stundenkilometern unterwegs war, entgleiste.

Im Vorfeld hatte es Warnungen des Deutschen Wetterdienstes gegeben. Diese wurden laut BEU auch an die örtlichen Fahrdienstleiter weitergegeben. Es habe sich aber nicht um ein extrem ungewöhnliches Ereignis gehandelt, solche Regenfälle seien in dem Gebiet öfter vorgekommen. Der Hangrutsch sei nicht vorhersehbar gewesen, die Böschung galt nicht als riskant.

Am Zug selber wurden laut BEU keine Mängel festgestellt. Die Bremsen seien intakt gewesen, die Züge seien regelmäßig gewartet worden.

Hätte das Unglück verhindert werden können?

Vorwürfe machen die Autoren den Mitarbeitern der Bahn nicht. Eine Handlungsanweisung, wie sie mit dem angekündigten Starkregen hätten umgehen müssen, habe nicht vorgelegen. Im Abschlussbericht der BEU heißt es aber, dass die hohe Geschwindigkeit des Zuges und die Form der Frontschürzen bei der Kollision mit der Hangmure das Abheben begünstigt und das Entgleisen ausgelöst haben könnten.

Eine geringere Geschwindigkeit hätte mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit entweder das Entgleisen verhindert oder zumindest dessen Folgen gemindert.

Außerdem sei der sogenannte Bahnräumer nicht geeignet gewesen, zähflüssigen Schlamm und Erdreich wegzuschieben. Mittlerweile seien die technischen Anforderungen an Bahnräumer bei neueren Zugmodellen weiterentwickelt worden.

Eisenbahnexperte Markus Hecht, der bis 2025 an der Technischen Universität Berlin das Fachgebiet Schienenfahrzeuge geleitet hat, kritisiert in diesem Zusammenhang den Bestandsschutz von Bahnfahrzeugen mit älterer Technik. Er sagte dem SWR: Ein moderner Bahnräumer hätte die Erde von den Gleisen gefegt. Der Bahnräumer an dem Unglückszug entspreche seit 2009 nicht mehr den EU-Vorgaben. Weil der Zug aber 2002 zugelassen worden sei, habe er Bestandsschutz.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein EU-konformer Bahnräumer nicht zu einer Entgleisung geführt hätte.

Hans Leister, lange Jahre im Management von privaten Bahnunternehmen tätig, aber auch sieben Jahre bei der Deutschen Bahn, widerspricht Hecht beim Thema Bahnräumer: Moderne Fahrzeuge seien zwar sicherer, sagte er gegenüber dem SWR. Aber man könne nicht sagen, dass ein EU-konformer Bahnräumer die Entgleisung verhindert hätte. Eine generelle Nachrüstung oder Ausmusterung älterer Fahrzeuge hält er für unrealistisch. Sein Fazit: Mehr Geld und Aufmerksamkeit in die klimaresiliente Infrastruktur investieren.

Wer trägt Schuld am Zugunglück bei Riedlingen?

Die Frage nach der Schuld wird im Untersuchungsbericht der BEU explizit nicht beantwortet. Denn Ziel der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung ist es nicht, einen Schuldigen zu benennen, sondern die Frage zu klären, wie es zu dem Unfall kommen konnte - und welche Maßnahmen künftig solche Unfälle verhindern können. Im Fall Riedlingen wurde allerdings keine Sicherheitsempfehlung ausgesprochen.

Der Hang entlang der Zugstrecke wurde nach dem Unfall gesichert. Auch die Gleise wurden repariert. Die Bahnstrecke war deshalb knapp fünf Monate gesperrt. Seit Dezember fahren auf der Strecke wieder Züge.

Eine Bahnstrecke mit einem gesicherten Hang. So sieht es heute an der Stelle aus, an der 2025 ein Zug nahe Riedlingen verunglückte.
Die Unfallstelle bei Riedlingen heute. Die Gleise sind repariert, der Hang ist gesichert. Moritz Kluthe

Staatsanwaltschaft wartet auf geologisches Gutachten

Während die BEU jetzt ihren Abschlussbericht vorgelegt hat, laufen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Ravensburg noch die strafrechtlichen Ermittlungen. Man warte auf ein geologisches Gutachten, so ein Sprecher der Behörde. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Unglück ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Das ist bei nicht-natürlichen Todesfällen üblich.

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SWR Extra: Zugunglück bei Riedlingen SWR

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Stefanie Baumann
SWR-Redakteurin Stefanie Baumann Autorin Bild
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Dirk Polzin
SWR-Redakteur Dirk Polzin Autor Bild
Florian Peking
SWR-Redakteur Florian Peking Autor Bild

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