Vom Roller aus auf Menschenmenge geschossen

Urteil nach Schüssen an Tankstelle in Konstanz

Das Landgericht Konstanz hat am Montag zwei Männer verurteilt. Sie hatten im vergangenen Sommer nach einem Disco-Streit auf eine Menschenmenge an einer Tankstelle geschossen.

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Stand

Von Autor/in Bernhard Hentschel

Im sogenannten Konstanzer "Tankstellen-Prozess" hat das Landgericht Konstanz am Montag zwei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht verurteilte den zum Tatzeitpunkt 35-jährigen Angeklagten zu vier Jahren und sechs Monaten Haft, den damals 20-Jährigen zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.

Staatsanwaltschaft forderte Verurteilung wegen versuchten Mordes

Eine Tötungsabsicht stellte das Gericht nicht fest. Der Ältere habe zwar zwei Schüsse abgegeben, hätte dann aber freiwillig aufgehört zu schießen. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren für den älteren der beiden Angeklagten wegen versuchten Mordes gefordert, für den jüngeren der Angeklagten eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Verteidigung forderte jeweils Bewährungsstrafen.

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Landgericht Konstanz von außen mit Landgerichtsschild

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In Konstanz sollen vergangenen Sommer zwei Männer in eine Menschenmenge an einer Tankstelle geschossen und einen Mann verletzt haben. Nun stehen sie in Konstanz vor Gericht.

Kugel verfehlte das Herz eines Opfers nur knapp

Die Tat geschah an einem frühen Sonntagmorgen. Die Pistolenschüsse, die die beiden Männer im Vorbeifahren an der Tankstelle von einem Roller aus abgaben, trafen einen damals 38-Jährigen am Oberkörper und am Oberarm. Nach Angaben des Gerichts verfehlte dabei die Kugel das Herz des Mannes nur um Zentimeter. Laut Aussage der Angeklagten wollten diese sich durch die Schüsse für eine Auseinandersetzung mit einigen anderen Männern rächen, in die sie Stunden zuvor in einer Konstanzer Disco verwickelt waren. Daneben sollen die beiden Angeklagten weitere Personen verletzt haben, unter anderem mit einem Schlagstock, gibt das Gericht an.

Die Angeklagten wurden kurze Zeit nach der Tat in der Schweiz gefasst und befanden sich zunächst dort in Haft. Auf Antrag wurden sie aber nach Deutschland ausgeliefert.

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