Nach dem schweren Katamaran-Unfall auf dem Bodensee Mitte August gibt es derzeit keine Anhaltspunkte für einen technischen Defekt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Konstanz dem SWR mit.
Die Ermittler prüfen inzwischen den Verdacht der Gefährdung des Schiffsverkehrs nach Paragraf 315a des Strafgesetzbuches. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob ein Fehler der Schiffsführer zu dem Unfall geführt haben könnte.
Fest steht das allerdings nicht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht bislang lediglich ein Anfangsverdacht. Die Ermittlungen befänden sich noch in einem frühen Stadium. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Gutachten des Sachverständigen liegt noch nicht vor
Unmittelbar nach dem Katamaran-Unfall waren verschiedene Ursachen denkbar. Neben einem menschlichen Fehler kam auch ein technischer Defekt infrage.
Inzwischen gibt es dafür nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte. Ein Sachverständiger hatte den verunglückten Katamaran nach dem Unfall untersucht. Ein abschließendes Gutachten steht allerdings noch aus.
Weitere Erkenntnisse sollen die Untersuchungen zum Unfallhergang bringen. Dazu gehören unter anderem die Auswertung des Fahrtenschreibers und Untersuchungen im Führerraum des Katamarans.
Zwölf Verletzte bei Katamaran-Unfall am Konstanzer Hafen
Bei dem Unfall Mitte August waren zwölf Menschen zum Teil schwer verletzt worden. Unter den Verletzten waren auch die beiden Schiffsführer des Katamarans.
Der Katamaran war bei der Einfahrt in den Hafen von Konstanz frontal gegen die Hafenmauer geprallt. Rettungskräfte kümmerten sich anschließend um die Verletzten. Der Schaden an dem Katamaran wurde nach ersten Schätzungen auf 500.000 bis eine Million Euro beziffert.