Im Prozess gegen den bereits verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) fordert die Staatsanwaltschaft Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft betont in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Gießen, dass junge Mädchen vor dem 32-Jährigen geschützt werden müssen. Die Verteidiger des Angeklagten lehnen diese Forderung ab.
Der 32-Jährige verbüßt bereits eine lebenslange Haftstrafe wegen des Mordes an Ayleen. Mehr als ein Jahr nach dem Urteil entscheidet das Gericht in diesem zweiten Prozess, ob die verhängte Sicherungsverwahrung bestehen bleibt.
Missbrauch einer 13-Jährigen in Videochat
Der 32-Jährige ist im aktuellen Prozess wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt angeklagt. Zudem geht es um die Beschaffung von kinderpornographischen Inhalten. Er soll in einem Videotelefonat mit einer damals 13-Jährigen onaniert und von dieser auch Nacktfotos erhalten haben. Der Missbrauch soll sich vor dem Mord an Ayleen ereignet haben.
Staatsanwaltschaft: Angeklagter spüre kein Mitgefühl
In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft am Dienstag zweieinhalb Jahre Haft wegen des Missbrauchs und außerdem ein Jahr und zehn Monate Gefängnis wegen des Besitzes von Kinderpornographie.
Sie sieht bei dem Angeklagten ein ausgeprägtes Rückfallrisiko und verweist auf seine vielen Vorstrafen. Der bereits verurteilte Mörder, Jan P., sei bereits in früher Jugend straffällig geworden und "war für entsprechende Maßnahmen nicht erreichbar", so der Oberstaatsanwalt. Zudem zeige er keinerlei Fähigkeit für Mitgefühl. Er spüre das alles nicht und das mache ihn so gefährlich. Zwar sei das Strafrecht vom Gedanken der Resozialisierung geprägt, doch gehe es auch um den Aspekt der Sicherheit. Junge Mädchen müssten vor dem Angeklagten, bei dem ein extrem hohes Rückfallrisiko bestehe, geschützt werden.
Verteidigung räumt Hang zu Straftaten ein
Im Plädoyer des Verteidigers wurde eingeräumt, dass der mittlerweile 32-jährige Mann aus Waldsolms (Lahn-Dill-Kreis) einen "nicht zu leugnenden Hang zu Straftaten" habe. Sie hielt ihm zugute, dass er in diesem Fall geständig war. Dadurch habe er, so die Verteidigung, dem Opfer erspart, persönlich vor Gericht aussagen zu müssen.
Die Verteidigung forderte eine deutlich geringere Strafen für den Angeklagten: eineinhalb Jahre für den Missbrauch, ein Jahr und drei Monate Gefängnis für die Kinderpornographie.
Staatsanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung
Mit ihrem geforderten Strafmaß von mehr als zweieinhalb Jahren Haft will die Staatsanwaltschaft erreichen, dass Jan P. in dem jetzigen Prozess zu mindestens zwei Jahren Gefängnis verurteilt wird. Denn für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung gelten formelle Voraussetzungen. Dazu gehört, dass mindestens zwei separate Straftaten vorliegen, die eine empfindliche Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Denn nur dann kann das Gericht formal auch eine Sicherungsverwahrung nach der Haft verhängen.
Zuletzt bescheinigte ein psychiatrischer Gutachter dem Angeklagten ein hohes Rückfallrisiko für das Begehen künftiger Sexualstraftaten. Die Urteilsverkündung in dem Prozess ist für den 3. März vorgesehen.
Ayleen begegnete ihrem Mörder im Internet
Der mittlerweile 32-jährige Mann und Ayleen aus Gottenheim hatten sich über das Internet kennengelernt. Nach ersten Kontakten hatte der Mann die Jugendliche massiv bedrängt, Nacktfotos von ihr gefordert und sie damit erpresst. Am 21. Juli 2022 hatte der Mann dann Ayleen in Gottenheim abgeholt, sie in ein Waldstück bei Langgöns (Gießen) gebracht und dort getötet. Ayleens Leiche wurde einige Tage später im Teufelsee in der Wetterau gefunden.