Seit Juni 2026 dürfen auch Fruchtaufstriche und Konfitüren, wie zum Beispiel aus Erdbeeren, Himbeeren oder Kirschen, als Marmelade verkauft werden. Bisher durften so nur Aufstriche aus Zitrusfrüchten genannt werden.
Mit der neuen EU-Regelung geht außerdem ein höherer Mindest-Fruchtanteil einher: Statt bisher 350 Gramm Frucht auf einem Kilogramm Marmelade sind es nun mindestens 450 Gramm pro Kilogramm.
Süß oder herzhaft Leckere Brotaufstriche: Marmelade, Gelee, Schokocreme und herzhafte Aufstriche
Egal ob süß oder herzhaft, diese Aufstriche sind genau das Richtige für Brot, Brötchen oder einfach nur zum Dippen!