Adenauer-Regierung beantragt Verbot
1951 beantragte die Bundesregierung unter Konrad Adenauer, zwei Parteien zu verbieten. Zum einen die sogenannte Sozialistische Reichspartei, sie war offen rechtsextremistisch. Das Verbot kommt schnell – im Folgejahr 1952 war die Partei verboten.
Gründe: Kontakte zur SED und Volksbefragung gegen die Wiederbewaffnung
Der zweite Verbotsantrag zieht sich länger hin. Er richtet sich gegen die kommunistische KPD. Das Bundesverfassungsgericht lässt sich mit der Befassung viel Zeit, wohl auch deshalb, weil die Richter mehrheitlich zunächst nicht überzeugt sind. Die KPD unterhielt enge Kontakte zur SED in der DDR. Und sie organisierte eine Volksbefragung gegen die Wiederbewaffnung – was damals verboten war.
Aber reicht das für ein Parteienverbot? 1952 ruft die KPD zum "revolutionären Sturz des Regimes Adenauer" auf. Das ist dann schon eher ein Argument. Die Verhandlung über das KPD-Verbot beginnt in Karlsruhe jedoch erst im November 1954. Die KPD ist da schon nur noch eine Kleinstpartei ohne Sitz im Bundestag und nur noch in wenigen Landtagen vertreten.
Bundesverfassungsgericht verkündet das Urteil
Am 17. August 1956 verkündet das Bundesverfassungsgericht das Urteil, über das der Bayerische Rundfunk einen Tag später berichtet.
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30.8.1932 Clara Zetkin träumt von "Sowjetdeutschland"
30.8.1932 | Die NSDAP ist nun stärkste Fraktion. Alterspräsidentin Clara Zetkin (KPD) spricht vom "zusammenbrechenden Kapitalismus". Hermann Göring (NSDAP) wird zum Parlamentspräsidenten gewählt.
3.8.1949 Wahlaufruf des KPD-Vorsitzenden Max Reimann
3.8.1949 | Die Kommunistische Partei Deutschlands war nach dem Krieg eine beachtliche Größe in Westdeutschland. Bei einigen Landtagswahlen erzielte sie zweistellige Stimmenergebnisse. In klassischen Arbeiterstädten wie Mannheim kam sie bei Oberbürgermeisterwahlen auf über 30 Prozent – daran knüpft auch der KPD-Vorsitzende Max Reimann in seinem Wahlaufruf am 3. August 1949 an. Er warnt davor, dass Deutschland ein „von Westmächten kontrollierten Kolonialstaat“ werde.
Radikalenerlass
30.1.1972 Helmut Kohl über Staatsautorität und Radikalenerlass
30.1.1972 | Zwei Tage, nachdem Bund und Länder den Radikalenerlass beschlossen haben, gibt der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Helmut Kohl dem Südwestfunk ein Interview, in dem er erklärt, warum er den Erlass richtig findet und er ein gutes Mittel ist, um eine Unterwanderung des Staats durch Verfassungsfeinde zu verhindern. Zunächst spricht er über die zunehmende Kriminalität und über die aus seiner Sicht fehlende Staatsautorität. Konkret um den Radikalenerlass geht es in der zweiten Hälfte dieses Interviews mit SWF-Redakteur Henning Röhl.
29.1.1972 Der neue Radikalenerlass – Kritik von Gewerkschaften und Studierenden
29.1.1972 | Anfang der 1970er Jahre nahm die politisierte Gewalt in Deutschland zu. Teile der Studentenbewegung haben sich radikalisiert. Andere vor allem linke Gruppen folgten offen der von Studentenführer Rudi Dutschke ausgegebenen Parole vom Marsch durch die Institutionen. In dieser politischen Stimmung beschließen Bund und Länder parteiübergreifend den sogenannten Radikalenerlass. Das Ziel war zu verhindern, dass Verfassungsfeinde den Staat unterwandern. Die Folge war, dass, bevor eine Lehrerin oder auch ein Bahn- oder Postbeamter eingestellt wurde, eine sogenannte Regelanfrage beim Verfassungsschutz gestellt wurde. Welches Verhalten genau als verfassungsfeindlich gelten sollte, war allerdings nicht eindeutig definiert. Klar war, dass es nicht nur um Parteizugehörigkeit – etwa zu kommunistischen Parteien gehen sollte. Sowohl die SPD-geführte Bundesregierung unter Willy Brandt als auch die unionsgeführten Länder fassten den Beschluss gemeinsam. Die SPD auch deshalb, um ihre Distanz zum Kommunismus zu unterstreichen. Denn der SPD wurde – gerade auch wegen Brandts Ostpolitik und der Verträge mit Moskau – eine Nähe zum Kommunismus immer wieder vorgeworfen. Es ist der 29.1.1972. Hamburg hat als erstes Bundesland den Radikalenerlass umgesetzt – und erntet dafür viel Kritik, nicht nur von Gewerkschaften. Der folgende Beitrag – der in seiner archivierten Fassung vorne und hinten etwas abreißt - zeigt die Reaktionen auf den neuen Erlass.
24.11.1978 Helmut Schmidt distanziert sich von Radikalenerlass
24.11.1978 | 1972 hatten Bund und Länder, SPD und Union noch gemeinsam den Radikalenerlass beschlossen, der Extremisten vom Beamtendienst fernhalten sollte. Doch mit den Jahren rücken einige Länder wieder zunehmend davon ab, ebenso die SPD-geführte Bundesregierung. Aus Sicht von Bundeskanzler Helmut Schmidt schießt der Erlass mit Kanonen auf Spatzen. Auf dem Hamburger Landesparteitag der SPD am 24. November 1978 erklärt Schmidt ausführlich seine Position – die letztlich auch dazu führen, dass seine Bundesregierung, die den Beschluss schon einige Zeit ohnehin nicht mehr anwendet, sich 1979 endgültig von ihm verabschieden wird. Mit dieser Rede stimmt er seine Parteifreunde in Hamburg darauf hin.
1979 verabschiedet sich der Bund vom Radikalenerlass, dann nach und nach auch die Bundesländer, zuletzt Bayern 1991.