Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) tritt in Kraft
Es war eines der großen gesellschaftspolitischen Projekte der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder: Die Einführung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft im Jahr 2001. Sie wurde damals vielfach als "Homo-Ehe" bezeichnet, obwohl sie der Ehe noch nicht gleichgestellt war. Die steuerlichen Vorteile einer Ehe oder auch ein Adoptionsrecht waren damit nicht verbunden. Die echte "Ehe für alle" sollte erst 2017 kommen.
Trotzdem war der 1. August 2001 für viele gleichgeschlechtliche Paare ein Meilenstein, und schon am selben Tag wurden die ersten Paare "getraut", im ganzen Bundesgebiet.
Für SWR3 war es an diesem Tag das Top-Thema.
18.1.1949 Gleichberechtigung im Grundgesetz – dank Elisabeth Selbert
18.1.1949 | "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" – Im Januar 1949 wird dieser Artikel in den Entwurf für das neue Grundgesetz der Bundesrepublik aufgenommen. Dies ist vor allem das Verdienst der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert.
21.2.1957 Anstoß für Ehegattensplitting: Bundesverfassungsgericht kippt alte Regelung
21.2.1957 | Bis in die 1950er hinein waren Ehepaare, in denen beide Partner gearbeitet haben, steuerlich benachteiligt. Denn sie wurden zusammen veranlagt und der Steuersatz bemaß sich an der Gesamtsumme des Einkommens. Der Steuersatz war also höher, als wenn beide Partner ihre Steuern getrennt zahlen würden. Das kam zwar nicht so oft vor, denn nur in jeder siebten Ehe arbeiteten damals beide Partner. Dennoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht im Februar 1957, dass diese Art der Besteuerung gegen des Grundgesetz verstößt – nämlich gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und dem Schutz von Ehe und Familie. Es war dieses Urteil, das eine Neuregelung erforderlich machte und dazu führte, dass im Folgejahr das Ehegattensplitting eingeführt wurde. Hier der Bericht über das Verfassungsgerichtsurteil vom 21. Februar 1957.
5.5.1983 Waltraud Schoppe über Sexismus im Bundestag
5.5.1983 | Im März 1983 ziehen die Grünen erstmals in den Bundestag ein und setzen für damalige Verhältnisse völlig neue Akzente – sowohl äußerlich als auch in den Themen, die sie ansprechen. Besonders deutlich wird das am 5. Mai 1983 in der Aussprache nach der Regierungserklärung von Bundeskanzler Helmut Kohl. Die niedersächsische Abgeordnete Waltraud Schoppe spricht in ihrer ersten Bundestagsrede zum Abtreibungsrecht und in dem Zusammenhang ganz allgemein über die patriarchalischen Strukturen in der deutschen Gesellschaft sowie speziell im Bundestag. Auf den Bänken der Union aber auch der FDP erntet sie dabei höhnisches Gelächter, so wie am Vortag schon ihre Parteifreundin Petra Kelly und deren Lebensgefährte Gert Bastian verspottet wurden. Darauf bezieht sich Schoppes erste Bemerkung. Ihre Rede gilt heute als wichtiger Moment innerhalb der Frauenbewegung.