Grundgesetz als Provisorium
Bei den Beratungen im Parlamentarischen Rat 1948 war schon klar: Eine wirksame Verfassung für ganz Deutschland wird es bis auf weiteres nicht geben. Was aber bedeutet das für das entstehende Verfassungswerk – wie provisorisch ist es, wie muss es geschrieben sein, um dem geteilten Zustand gerecht zu werden? Dazu äußert sich Carlo Schmid, der Wortführer der SPD.
Carlo Schmid für Schwarz-Rot-Gold
Er war es auch, der den Begriff „Grundgesetz“ prägt – und am Ende dieser Aufnahme auch für die Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold plädiert.
Adolf Süsterhenn: Verfassungsgericht soll Bund vor Ländern schützen und umgekehrt
In der gleichen Sitzung des Parlamentarischen Rats erklärt Adolf Süsterhenn von der CDU, welche Aufgaben genau das Bundesverfassungsgericht haben soll – Konrad Adenauer habe da klare Vorstellungen: Das Gericht solle den Staat vor den Ländern schützen und umgekehrt, und es soll die Bürger vor einer diktatorischen Mehrheit schützen.
Zu diesem Zeitpunkt ist noch nicht klar, dass das Gericht nach Karlsruhe kommen würde. Diese Entscheidung fiel erst 1951.
25.8.1948 Vorbereitungen für Parlamentarischen Rat – Reportage aus Museum Koenig in Bonn
25.8.1948 | Die konkreten Vorbereitungen für die Schaffung des deutschen Grundgesetzes begannen im August 1948 auf dem Verfassungskonvent in Herrenchiemsee. 30 Experten aus Justiz und Politik schrieben dort einen ersten Entwurf für eine Verfassung.
Dieser Entwurf diente als Grundlage für den Parlamentarischen Rat, der kurz darauf seine Arbeit aufnahm. Und zwar in Bonn – nicht in Frankfurt oder Karlsruhe, die ebenfalls Interesse signalisiert hatten.
Die Entscheidung für Bonn fiel erst Mitte August 1948, und Anfang September sollte es ja schon losgehen. Nun gab es im Nachkriegs-Bonn noch nicht so viele Gebäude, die geeignet gewesen wären, über mehrere Monate den Parlamentarischen Rat zu beherbergen. Er bestand immerhin aus 65 Mitgliedern, die jeweils von den Länderparlamenten gewählt und entsandt wurden.
Die Wahl des konkreten Orts fiel auf ein Museum, das Zoologische Museum Alexander Koenig, was, wie man sich vorstellen kann, der Versammlung, die das Grundgesetz ausarbeiten sollte, einen besonderen Charme gab.
Reporter Hans Jesse beschreibt die Vorbereitungen in seiner Reportage vom 25. August 1948.
20.10.1948 Carlo Schmid will starke Präambel im Grundgesetz
20.10.1948 | Das Grundgesetz wurde 1949 "Grundgesetz" genannt, weil es nicht "Verfassung" heißen sollte. Mit dem Wort "Grundgesetz" sollte die Vorläufigkeit des Regelwerks unterstrichen werden, angesichts der deutschen Teilung. Und in der Präambel, die den Artikeln vorangestellt wurde, war dies ebenfalls das zentrale Motiv. Dort heißt es:
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“
Über die Präambel diskutierte der Parlamentarische Rat auch in seiner 6. Sitzung am 20. Oktober 1948. Dort plädierte der Staatsrechtler und Sozialdemokrat Carlo Schmid dafür, dass die Präambel wirklich explizit sagen soll: Warum dieses Grundgesetz? Was soll es sein und was nicht? Und: Was bleibt dem deutschen Volk "zu tun noch aufgegeben"?
Nach der Wiedervereinigung 1990 wurde der zweite Teil der Präambel angepasst. Dort heißt es nun:
"Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."
10.5.1949 Parlamentarischer Rat stimmt knapp für Bonn als vorläufige Hauptstadt
10.5.1949 | Nach der Zustimmung zum Grundgesetz am 8. Mai 1949 stimmt der Parlamentarische Rat zwei Tage später in seiner 11. Sitzung noch über die Hauptstadtfrage ab – über den, wie es hieß, "vorläufigen Sitz der Bundesorgane".
Zur Abstimmung stehen Frankfurt am Main und Bonn. Frankfurt hatte sich gute Chancen ausgerechnet und schon einen Plenarsaal bauen lassen. Auch die SPD war für Frankfurt sowie einige CDU-Delegierte. Konrad Adenauer gelang es jedoch, die CDU zu einen und so eine Mehrheit für Bonn zu erreichen.
Bevor es zur Abstimmung kommt, kommt es noch mal zu einer Diskussion. Die SPD möchte eine geheime Abstimmung und setzt sich damit durch.
Der FDP-Politiker Hermann Schäfer erläutert aus seiner Sicht, worum es geht: Nicht um ein politisches Signal, nicht darum, einer Stadt oder einem Land eine Auszeichnung zu verleihen. Sondern wer Hauptstadt wird, habe auch entsprechende Verpflichtungen.
Die Sitzung wird live im Rundfunk übertragen.
Chronologie:
(01:05) Hans Jesse: Einleitender Bericht vor dem Beginn der Plenarsitzung
(03:50) Konrad Adenauer, Präsident des Parlamentarischen Rates, eröffnet die Sitzung
(04:15) Bezugnehmend auf die Wahl des vorläufigen Sitzes der Bundesorgane beantragt Otto Greve (SPD) die Änderung der Geschäftsordnung mit dem Wortlaut "Geheime Abstimmung kann bis zur Eröffnung der Abstimmung beschlossen werden, wenn sie von zehn Mitgliedern beantrag wird." Begründung des Antrags.
(05:15) Max Reimann (KPD) erhebt Einspruch gegen den Antrag von der SPD-Fraktion. Begründung. "Ich bin der Auffassung, dass jeder Abgeordnete frei hier vor der Öffentlichkeit zeigen soll, wie er steht."
(06:15) Konrad Adenauer führt die Abstimmung über den Antrag der SPD durch. Der Antrag wird angenommen. Durchführung der Abstimmung über das Wahlgesetz zum Ersten Bundestag. Reporterbericht während der Abstimmung. Ankündigung des Tagesordnungspunktes 3: Wahl des vorläufigen Sitzes der Bundesorgane.
(07:30) Hermann Schäfer (FDP), Berichterstattung des Ausschusses zur Wahl der Bundeshauptstadt: Die Frage nach dem Sitz der Bundesorgane sollte nicht überbewertet werden. Der Ausschuss hat die Aufgabe unter reinen Nützlichkeits- und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten betrachtet und nicht unter politischen. Der Ausschuss unterbreitet zwei Vorschläge für die Wahl des vorläufigen Bundessitzes: Bonn oder Frankfurt
(12:50) Heinrich von Brentano stellt den Antrag, über einen Antrag von Heinz Renner (KPD, MdPR) nicht abzustimmen. Kritik an der Kommunistischen Fraktion
(13:50) Konrad Adenauer ruft den protestierenden Abgeordneten Heinz Renner zur Ordnung: "Ich bitte Sie jetzt, sich der Ordnung des Hauses zu fügen. Sie haben eben genau die Ordnungsrufe dosiert. Der dritte ist fällig." Abstimmung über den Antrag von Heinrich von Brentano; Annahme. Übergang zur Geschäftsordnung; Beschreibung des Vorganges der geheimen Abstimmung
(16:40) Reporterbericht während der Zettelabgabe
(20:20) Auszählung der Stimmzettel
(25:35) Konrad Adenauer: "Ich bitte die Zuhörer, jedes Zeichen des Missfallens und des Beifalls zu unterlassen. Das Ergebnis der Abstimmung ist folgendes: Es waren abgegeben 63 Stimmzettel. Davon war einer unbeschrieben, also ungültig, sodass 62 gültige Stimmzettel abgegeben waren. Die absolute Mehrheit beträgt demnach 32. Es haben erhalten: Bonn 33, Frankfurt 29.
(26:15) Lebhafter Beifall; Glocke des Präsidenten.
4.10.1951 Erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Volksabstimmung für "Südweststaat"
4.10.1951 | Eine Volksabstimmung sollte entscheiden, ob die drei Südwestländer Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern sich zu einem Bundesland vereinigen oder ob die alten Länder Baden und Württemberg wieder hergestellt werden. Darüber waren sich alle Beteiligten einig.
Nicht einig waren sie sich, wie die Abstimmung laufen sollte. Ursprünglich war geplant, dass auf den Gebieten der alten Länder Baden und Württemberg getrennt ausgezählt wird. Dann wäre es möglicherweise unentschieden ausgegangen. Allerdings wurden die Gesetze im Bund gemacht, und dort hatten CDU-Abgeordnete ein anderes Auszählungsverfahren durchgesetzt: Die Stimmen sollten jeweils in den vier Bezirken Nord-Württemberg, Nord-Baden, Süd-Württemberg und Süd-Baden ausgezählt werden. Das verbesserte die Chancen für den Südweststaat erheblich.
25.10.1952 Erstes Parteiverbot: Aus für Sozialistische Reichspartei
25.10.1952 | Die erste Partei, die in der Bundesrepublik Deutschland verboten wurde, war die sozialistische Reichspartei SRP. "Sozialistisch" und "Reich": Das waren Nazis.
21.2.1957 Anstoß für Ehegattensplitting: Bundesverfassungsgericht kippt alte Regelung
21.2.1957 | Bis in die 1950er hinein waren Ehepaare, in denen beide Partner gearbeitet haben, steuerlich benachteiligt. Denn sie wurden zusammen veranlagt und der Steuersatz bemaß sich an der Gesamtsumme des Einkommens. Der Steuersatz war also höher, als wenn beide Partner ihre Steuern getrennt zahlen würden. Das kam zwar nicht so oft vor, denn nur in jeder siebten Ehe arbeiteten damals beide Partner. Dennoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht im Februar 1957, dass diese Art der Besteuerung gegen des Grundgesetz verstößt – nämlich gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und dem Schutz von Ehe und Familie. Es war dieses Urteil, das eine Neuregelung erforderlich machte und dazu führte, dass im Folgejahr das Ehegattensplitting eingeführt wurde. Hier der Bericht über das Verfassungsgerichtsurteil vom 21. Februar 1957.
7.9.1957 Bundesverfassungsgericht: Parteien haben Recht auf Wahlpropaganda im Rundfunk
7.9.1957 | Die politischen Parteien in Deutschland haben das Recht, dass im Wahlkampf ihre Wahlwerbespots gesendet werden. Das gilt auch für kleinere Parteien, die bisher nicht im Bundestag vertreten sind.
So urteilt 1957 das Bundesverfassungsgericht, worüber der Süddeutsche Rundfunk in seiner Rubrik "Residenz des Rechts" berichtet. Interessant dabei ist die Verwendung des Begriffs "Wahlpropaganda". Heute schwingt im Wort "Propaganda" etwas Negatives mit, oft auch der Vorwurf der Lüge und Täuschung. 1957 ist es im politischen Kontext einfach ein anderes Wort für Wahlwerbung.
"Die Entscheidung hat Auswirkungen auf lange Sicht", meint der Autor am Ende des Beitrags. Er sollte recht behalten.
28.2.1961 Bundesverfassungsgericht stoppt "Adenauer-Fernsehen"
28.2.1961 | Das von Adenauer geplante "Deutschland-Fernsehen" verstößt gegen das Grundgesetz – die erste von bisher 15 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunk in Deutschland. | http://swr.li/BVerfG-Adenauer-Fernsehen
16.10.1977 Urteil: Bundesregierung muss nicht Terroristen nachgeben, um Leben zu retten
16.10.1977 | Palästinensische Terroristen hatten eine Lufthansa-Maschine nach Mogadischu entführt. Gleichzeitig haben RAF-Terroristen den Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer verschleppt. Sie drohen ihn zu ermorden und fordern, dass die in Stuttgart-Stammheim einsitzenden RAF-Terroristen freigelassen werden. Diese Ereignisse bilden im Oktober 1977 die Hochphase des sogenannten Deutschen Herbstes.
Bundeskanzler Helmut Schmidt ist nicht bereit, auf die Forderungen einzugehen oder mit den Terroristen zu verhandeln – und riskiert dadurch zwangsläufig den Tod von Hanns-Martin Schleyer. Darf die Bundesregierung das? Oder hat das Leben eines Entführten eine so hohe Priorität, dass sich eine Regierung erpressen lassen muss?
Schleyers Familie ruft das Bundesverfassungsgericht an – da die Zeit drängte, fällen die Richter eine Entscheidung im Eilverfahren in einer langen Nachtsitzung. Am Ende weisen sie den Antrag ab: Eine Regierung müsse sich nicht erpressen lassen, um Leben zu schützen. Der Bericht vom 16. Oktober 1977 schildert, was in jener Nacht in Karlsruhe los war.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts trägt den Titel „Grenzen verfassungsrechtlicher Kontrolle bei der Bekämpfung lebensbedrohender terroristischer Erpressungen“ und ist im Internet abrufbar. Viele weitere Aufnahmen aus der Zeit des RAF-Terrorismus finden sich unter archivradio.de
15.12.1983 Das Volkszählungs-Urteil: Bundesverfassungsgericht erklärt "informationelle Selbstbestimmung" zum Grundrecht
15.12.1983 | Im April 1983 hätte es nach langer Zeit wieder mal eine Volkszählung geben sollen, doch das Bundesverfassungsgericht hat das Vorhaben gestoppt, zunächst per einstweiliger Anordnung, dann, im Dezember 1983, auch mit einer ausführlichen Begründung: Eine Volkszählung an sich sei in Ordnung – aber der Staat dürfe auch nicht beliebig Daten sammeln. Das Urteil ist wegweisend, denn erstmals erklärt das Verfassungsgericht die informationelle Selbstbestimmung zu einem Grundrecht. Dies leiten die Richter aus dem zweiten Artikel des Grundgesetzes ab, das die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert.
Die Volkszählung musste nach der Entscheidung aus Karlsruhe neu organisiert werden und fand dann erst 1987 statt.
14.7.1998 Bundesverfassungsgericht: Rechtschreibreform kann kommen
14.7.1998 | "Schifffahrt" mit drei F und "Schluss" mit zwei s hinten statt einem scharfen ß – was heute für die meisten selbstverständlich ist, war in den 1990ern eine Revolution und sorgte für zahllose Debatten. 1996 wird die Rechtschreibreform beschlossen, als offizieller Einführungstermin ist der 1. August 1998 vorgesehen. Doch es gibt Widerstand: In Schleswig-Holstein initiieren die Gegner einen Volksentscheid, ein Lübecker Ehepaar ruft sogar das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) an: Die Reform verstoße gegen das Grundgesetz. Das sorgt für Spannung, denn die Entscheidung aus Karlsruhe kommt erst am 24. Juli - wenige Tage vor der geplanten Einführung.
In Schleswig-Holstein bleibt es noch spannender. Der Volksentscheid kommt: Am 27. September entscheiden sich die Schleswig-Holsteiner für die Wiedereinführung der alten Rechtschreibung. Doch die Regierungsparteien unter Ministerpräsidentin Heide Simonis heben den Volksentscheid per Landtagsmehrheit wieder auf, sodass bundesweit einheitliche Regeln gelten.