Ermittlungen wegen versuchten Totschlags

Messerangriff Kaiserslautern: Haftbefehl gegen 17-Jährigen

Nach einer Messerattacke auf dem Rathausvorplatz in Kaiserslautern sitzt ein 17-Jähriger in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Totschlags.

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Ende Juli soll ein 17-Jähriger auf dem Rathausvorplatz in Kaiserslautern einem gleichaltrigen Jugendlichen mit einem Messer in den Bauch gestochen haben. Die Tat ereignete sich gegen 20 Uhr direkt vor dem Rathaus. Das mutmaßliche Opfer wurde laut Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nicht lebensgefährlich verletzt, musste aber medizinisch behandelt werden.

Staatsanwaltschaft Kaiserslautern: Versuchter Totschlag

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ließ ein rechtsmedizinisches Gutachten zur Schwere und Gefährlichkeit der Verletzung erstellen. Auf Grundlage dieses Gutachtens wirft sie dem Beschuldigten nun versuchten Totschlag vor. Der Ermittlungsrichter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ Haftbefehl. Der 17-jährige Beschuldigte befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft. Bei seiner richterlichen Vernehmung hat er von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und keine Angaben zur Tat gemacht.

Überwachungskameras liefern wichtige Hinweise

Für die Ermittlungen spielen Videoaufnahmen eine zentrale Rolle. Die Stadt Kaiserslautern hatte Anfang des Jahres Überwachungskameras vor dem Rathaus installieren lassen. Diese waren jedoch offiziell noch nicht in Betrieb. Nach Angaben der Stadt wurden am Tattag zufällig Testaufnahmen mit den Kameras gemacht. Dass es die Bilder gibt, sei ein "großer Zufall". Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern bezeichnet die Aufnahmen als sehr hilfreich für die Aufklärung des Falls. Auf den Videos soll zu sehen sein, wie der 17-Jährige auf sein gleichaltriges Opfer einsticht.

Noch keine Anklage erhoben: Ermittlungen laufen noch

Mit dem Haftbefehl ist das Verfahren gegen den 17-Jährigen noch am Anfang. Die Polizei sammelt weiter Beweise, Zeugen werden vernommen und die Videoaufnahmen werden detailliert ausgewertet. Am Ende entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt und mit welchem konkreten Tatvorwurf.

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SWR

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