Auf der A61 ist ein Autofahrer am Sonntag durch eine Rettungsgasse gerast und hat mit seinem Kleinbus dabei einen Unfall verursacht. Vier Personen wurden schwer verletzt. Hier erfahren Sie, welche Regeln in einer Rettungsgasse gelten und welche Strafen bei Missachtung drohen.
- Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden?
- Wie bilde ich eine Rettungsgasse?
- Darf ich durch eine Rettungsgasse fahren?
- Welche Strafen drohen, wenn man keine Rettungsgasse bildet?
- Wer zahlt, wenn ein Schaden am Fahrzeug entsteht?
- Was gilt im Ausland beim Thema Rettungsgasse?
Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden?
Kurz gesagt: sofort. Sobald der Verkehr ins Stocken gerät und das Fahren nur noch in Schrittgeschwindigkeit möglich ist, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Eine "Überlegungsfrist" gibt es dafür nicht. Nur so können Autofahrerinnen und Autofahrer genügend Abstand zu den anderen Fahrzeugen einhalten und vor allem rangieren. Das gilt besonders für Lkw, weil sie wenig Spielraum zum Lenken haben.
Wie bilde ich eine Rettungsgasse?
Als Faustregel gilt: Die Rettungsgasse wird auf allen Autobahnen und mehrspurigen Bundesstraßen immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet (siehe Grafik). Als Eselsbrücke gilt die sogenannte "Rechte-Hand-Regel". Den Standstreifen zu benutzen ist nur dann erlaubt, wenn die Polizei ausdrücklich dazu auffordert oder wenn aus Platzgründen (z.B. bei einer Baustelle) keine andere Möglichkeit besteht. Andernfalls darf der Standstreifen nicht genutzt werden.
Nähern sich innerorts Einsatzfahrzeuge, muss die Fahrt verlangsamt werden, der Blinker gesetzt und an den Fahrbahnrand gefahren werden - bis alle Einsatzfahrzeuge vorbei gefahren sind. Muss man beim Ausweichen über eine rote Ampel fahren, ist es ausdrücklich erlaubt, vorsichtig über die Haltelinie zu fahren. Sollte man dabei geblitzt werden: Datum, Uhrzeit und Art des Einsatzes notieren. Wird ein Bußgeldbescheid zugestellt, kann man Einspruch erheben und die Daten zur Begründung mitliefern.
Darf ich durch eine Rettungsgasse fahren?
Nein. Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge (z.B. Feuerwehr- und Krankenwagen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge) dürfen die Rettungsgasse befahren. Ansonsten drohen ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro sowie zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Kommt es dabei, wie im aktuellen Fall am Kreuz Mutterstadt, zu einer Sachbeschädigung sind es 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Welche Strafen drohen, wenn man keine Rettungsgasse bildet?
Wer keine Rettungsgasse bildet, riskiert direkt Strafen: 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Das Bußgeld steigt, wenn dabei Einsatzkräfte behindert (240 Euro), andere gefährdet (280 Euro) werden oder ein Sachschaden entsteht (320 Euro).
Wer zahlt, wenn in der Rettungsgasse ein Schaden am Fahrzeug entsteht?
Wer dafür haftet und zahlen muss, wenn etwa beim Bilden der Rettungsgasse ein Schaden entsteht, wird von Fall zu Fall entschieden. Das Gericht prüft zunächst, welches Verhalten in dieser Situation möglich gewesen wäre und wie das Verhalten demgegenüber einzuschätzen ist. Unter Umständen wird sogar mittels einer Ortsbegehung geprüft, ob eine andere Ausweichmöglichkeit vorhanden gewesen wäre.
Was gilt im Ausland beim Thema Rettungsgasse?
In Deutschland muss bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet werden. Wie die Regelungen im Ausland aussehen und welche Strafen dort drohen, hat der ADAC zusammengefasst. Teuer wird es zum Beispiel in Österreich: Wer dort keine Rettungsgasse bildet, dem droht ein Bußgeld von bis zu 726 Euro.