Versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener - so lauteten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Tübingen an die Angeklagte. Die Frau soll dem Kind absichtlich eine viel zu hohe Dosis Koffein verabreicht haben. Die dreifache Mutter bestritt dies - jetzt wurde sie am Landgericht Tübingen freigesprochen.
Baby schwebte tagelang in Lebensgefahr
Der Junge kam im Oktober 2025 zehn Wochen zu früh zur Welt und wurde als Frühchen in der Uniklinik Tübingen versorgt. Nach einem Besuch der Mutter Mitte November fielen den Pflegern ein stark erhöhter Herzschlag und ein hoher Puls auf. Eine Untersuchung ergab, dass das Kind 231 Milligramm Koffein pro Liter Blutplasma intus hatte.
Zur Unterstützung der Atemfunktion von Frühchen ist die Koffein-Zugabe zwar üblich, diese liegt aber normalerweise zwischen acht und 20 Milligramm. Ab 80 Milligramm droht der Tod. Das Baby schwebte tagelang in Lebensgefahr.
Staatsanwalt: "Bin überzeugt, dass Sie Ihr Kind vergiftet haben"
In den Plädoyers versuchten Staatsanwalt, Nebenklägerin und Verteidigerin, die Tat zu rekonstruieren. Der Staatsanwalt sah alle Anklagepunkte bestätigt und sagte zu der reglos dasitzenden Beschuldigten: "Ich bin überzeugt, dass Sie Ihr Kind vergiftet haben." Die "absurd hohe Menge an Koffein" entspreche vier Tassen Espresso für einen Erwachsenen. Bei dem Kleinen bestand die Gefahr einer Hirnblutung, geplatzter Gefäße oder des Todes.
Sowohl ein Versehen als auch eine Überdosierung durch Pfleger könnten ausgeschlossen werden. Die Anklage sah Vorsatz. Hinweise auf einen "unbekannten Dritten" gebe es nicht. Als Strafmaß beantragte der Staatsanwalt vier Jahre Haft.
Verteidigerin: Es gibt weder ein Motiv noch Zeugen
Die Nebenklage-Vertreterin hielt dagegen: "Die Frage, wer die Intoxikation verursacht hat, ist nicht beantwortet". Zwar könnte die Frau die Tat begangen haben, doch sei auch ein Fehler durch Personal möglich. Die Nebenklage verlangte "keinen Schuldspruch um jeden Preis".
Aus Sicht der Verteidigerin wurde der Vorwurf des versuchten Mordes nicht bestätigt, da die Schuld nicht bewiesen werden kann, zudem gebe es weder ein Motiv noch Zeugen. "Wir müssen uns auf das beschränken, was wir wissen", so die Anwältin.
Es bleibe daher im Bereich der Spekulationen, wer die massive Koffein-Überdosis wie verabreicht habe. Der Tatzeitpunkt lasse sich nicht auf die Besuchszeit der Mutter eingrenzen. "Die bloße Möglichkeit reicht für eine Verurteilung nicht aus", sagte die Juristin und beantragte einen Freispruch.
Tränenreiche letzte Worte der Angeklagten
In ihrem Schlusswort beteuerte die zierliche Frau ihre Unschuld. "Warum hätte ich es tun sollen?", fragte die junge Mutter und versicherte: "Nichts ist mir wichtiger als meine Kinder." Für übertriebene frühere Posts zu Krankheiten ihrer älteren Kinder in sozialen Medien schämt die Frau sich und hörte nach dem Vorfall damit auf.
Ich liebe meine Kinder, würde alles tun, um sie zu beschützen und habe ihnen nie wehgetan.
Das Urteil lautete: Freispruch. Zudem erhält die 25-Jährige eine Entschädigung für die neun Monate Untersuchungshaft. Der Richter begründete dies damit, dass es "ein reiner Indizienprozess" gewesen sei und sagte: "Wir haben keine Fakten, dass, wie und warum sie die Tat begangen haben könnte". Unklar sei, ob der Tatzeitraum zwischen 12.30 und 13 Uhr lag, als nur die Mutter bei dem Kleinen war. Der Kindsvater habe kein Motiv, Pfleger oder Ärzte ebenfalls nicht.
Richter nennt Mutter eine "Drama-Queen"
Auszuschließen seien eine Selbstanreicherung des Koffeins im Körper des Babys oder in der Muttermilch, ein Fehler der Krankenhaus-Apotheke, das Vertauschen von Medikamenten oder eine Überdosierung durch Pfleger.
Der Richter nannte die Frau eine "Drama-Queen", attestierte "zahlreiche Merkwürdigkeiten" und riet zu einer Behandlung ihrer Persönlichkeitsstörung. Das "Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom" erkannte das Gericht indes nicht. Der Bundesgerichtshof muss das Urteil noch überprüfen.
Die Staatsanwaltschaft wendet sich gegen die Entscheidung und hat nun Revision gegen das Urteil eingelegt. Man wolle die schriftlichen Urteilsgründe des Landgerichts Tübingen prüfen, heißt es auf Anfrage des SWR.