Berufungsprozess am Landgericht Tübingen

Missbrauch an Uniklinik Tübingen? Angeklagter räumt Vermischung von Therapie und Sex ein

Monatelang wurde der Prozess verschoben, weil es dem Angeklagten körperlich und psychisch schlecht ging. Am Freitag startete die Verhandlung mit einem Zugeständnis des Angeklagten.

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Von Autor/in Theresa Krampfl

Am Landgericht Tübingen ist am Freitag die Berufungsverhandlung zum mutmaßlichen sexuellen Missbrauch an der Uniklinik Tübingen gestartet. Einem 63-jährigen Arzt wird vorgeworfen, seine Patientin während der Psychotherapie sexuell missbraucht und einmal vergewaltigt zu haben.

Angeklagter erscheint vermummt am Landgericht Tübingen

Zu spät und vermummt in Jacke, Kapuze und Schal kam der Angeklagte in den Verhandlungssaal am Landgericht Tübingen. Zu Beginn hatte man das Gefühl, er sei gedanklich nicht ganz anwesend. Nach zehn Minuten bat seine Anwältin um eine Pause für ihren Mandanten, wegen massiver Rückenschmerzen. Monatelang wurde der Prozess verschoben, weil es dem Angeklagten schlecht ging - körperlich und psychisch. Ein Sachverständiger begutachtete ihn vergangene Woche und stellte fest, dass er trotzdem verhandlungsfähig ist.

Angeklagter räumt Vermischung der Rollen während Therapie ein

Nach der Pause machte der Angeklagte von seinem Recht Gebrauch, ein Stellungsnahme abzugeben. Darin räumte er ein -anders als noch in der ersten Instanz- dass die Psychotherapie und das private sexuelle Verhältnis mit seiner Patientin ineinander übergegangen seien.

Die Vermischung der Rollen war mir damals nicht klar.

Doch gewaltsam sei der sexuelle Kontakt zu keinem Zeitpunkt gewesen. In dem Punkt widerspricht er der Anklage der Staatsanwaltschaft. In der Berufungsverhandlung möchte der 63-Jährige erreichen, dass er eine Bewährungsstrafe bekommt.

Ex-Patientin möchte Anerkennung der mutmaßlichen Vergewaltigung

Die mutmaßlich Betroffene, eine Mitte 30-jährige Frau, ist nach dem Urteil des Amtsgerichts zu zweieinhalb Jahren Haft ebenfalls in Berufung gegangen. Sie möchte eine härtere Strafe sowie eine Anerkennung des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung, die aus ihrer Sicht stattgefunden hat. Das Landgericht Tübingen wird voraussichtlich im November zu einem Urteil kommen.

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