In vielen größeren Städten in Baden-Württemberg wird aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein Auge zugedrückt, wenn Autofahrerinnen und Autofahrer rechtswidrig auf Bürgersteigen parken. Auch die Stadtverwaltung Stuttgart steht in der Kritik. Dort werde nach "pflichtgemäßem Ermessen" entschieden, ob das Parken auf Bürgersteigen geduldet oder bestraft wird.
DUH zu Parken aus Gehwegen: Starke Unterschiede in BW
Die DUH hatte bundesweit mehr als 100 Städte befragt. In Baden-Württemberg sei nur Reutlingen positiv aufgefallen. Die Stadt gibt an, bei Gehwegparken gebe es keine Toleranz. Anders dagegen in Pforzheim. Die Stadt habe von allen befragten Städten in Baden-Württemberg mit 1,40 Meter den niedrigsten Wert für die sogenannte Restgehwegbreite, so die DUH. Dabei würden erhebliche Beeinträchtigungen für Fußgängerinnen und Fußgänger in Kauf genommen.
Zu spüren bekämen das vor allem Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen angewiesen seien. Die Umwelthilfe fordert eine konsequente Bestrafung von Gehwegparkern. Die technische Empfehlung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen für einen Gehweg liegt laut DUH bei mindestens 2,50 Meter Breite. Das Parken eines Fahrzeugs auf einem Gehweg sei grundsätzlich verboten, solange es nicht explizit durch ein entsprechendes Verkehrszeichen oder eine Markierung erlaubt ist.