Rechtswidrige Abfrage im Melderegister

Polizist entwirft "Schönheitsskala" und ruft dafür Fotos von Frauen ab

Ein Polizeibeamter aus Baden-Württemberg rief nach einer Verkehrskontrolle rechtswidrig die Daten einer Frau ab, um ihr Foto zu sehen. Jetzt muss er ein ordentliches Bußgeld zahlen.

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Polizeibeamtinnen und -beamte haben Zugriff auf viele Daten. Wenn sie damit nicht richtig umgehen, droht eine Strafe, wie der Fall eines Polizeibeamten aus Baden-Württemberg zeigt. Der Beamte habe eine Frau bei einer Verkehrskontrolle kennengelernt und sie anschließend im Melderegister gesucht, um ihr Lichtbild zu sehen, so der Vorwurf des Datenschutzbeauftragten des Landes.

"Hintergrund des Ganzen war, dass der Polizeibeamte Frauen auf einer 'persönlichen' Schönheitsskala nach Punkten von 1 bis 10 bewertete und ab einem bestimmten Wert ein Lichtbild im Melderegister abrief", sagte der oberste Datenschützer und sprach von einer "frauenverachtenden Motivation".

Polizeidatenbank: Bußgeld wegen rechtswidriger Abfrage

Die rechtswidrige Abfrage im Melderegister ohne dienstlichen Anlass verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung, heißt es weiter. Wegen der "herabwürdigenden Objektifizierung der Betroffenen" und wegen des systematischen Vorgehens fiel das Bußgeld hier mit 3.500 Euro verschärfend aus, so der Datenschutzbeauftragte. Das Verfahren sei rechtskräftig abgeschlossen.

Nach eigenen Angaben erließ der Landesbeauftragte im vergangenen Jahr bei zwölf Verfahren gegen Beschäftigte der Polizei wegen der rechtswidrigen Nutzung von dienstlichen Datenbanken zu privaten Zwecken Bußgelder in Höhe von insgesamt 14.550 Euro.

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