Verwaltungsgerichtshof in Mannheim weist Beschwerde zurück

Eltern scheitern vor Gericht endgültig mit Klage gegen vegetarisches Schulessen

Eltern aus dem Raum Konstanz sind endgültig vor Gericht gescheitert. Sie wollten durchsetzen, dass ihre Tochter in der Schule täglich Fleisch oder Fisch zu essen bekommt.

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Von Autor/in Moritz Kluthe

Muss es in der Schulmensa jeden Tag Fleischgerichte geben? Eltern aus dem Raum Konstanz wehrten sich juristisch dagegen, dass es an der Schule ihrer Tochter nur an einem Tag Fleisch oder Fisch gibt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat eine Beschwerde der Eltern gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg als unzulässig zurückgewiesen. Das Freiburger Gericht hatte zuvor einen Eilantrag der Eltern abgelehnt.

Verwaltungsgericht Freiburg wies Eilantrag von Eltern ab

Die Eltern wollten mit ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Freiburg erreichen, dass ihre Tochter an allen Tagen Fleisch- oder Fisch-Gerichte in der Schule zu essen bekommt. Aktuell ist das Essen an der Ganztagsschule an drei von vier Tagen ausschließlich vegetarisch oder vegan. Nur an einem Tag wird ein Gericht mit Fleisch oder Fisch angeboten.

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Leidet Tochter an Mangelernährung wegen vegetarischer Gerichte?

Die Eltern hatten unter anderem auf eine drohende Mangelernährung ihrer Tochter hingewiesen. Das Verwaltungsgericht in Freiburg begründete seine Zurückweisung damit, dass die Eltern selbst für ein fleischhaltiges Essensangebot sorgen könnten. Für die Tochter bestehe keine Verpflichtung, am Schulessen teilzunehmen.

Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde der Eltern gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg jetzt als unzulässig zurück. Sie hätten die Beschwerde ohne Rechtsanwalt erhoben. Denn vor dem VGH bestehe ein sogenannter Anwaltszwang. Auch die Beschwerde der Tochter sei unzulässig, denn sie sei nicht Beteiligte im erstinstanzlichen Verfahren gewesen, so das Gericht. Der Beschluss des VGH sei unanfechtbar.

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