Mann hatte sich als Gerichtsbote ausgegeben

Nach Schockanrufen: Landgericht Freiburg verurteilt Mann zu über vier Jahren Haft

Das Landgericht Freiburg hat einen 27-Jährigen verurteilt, weil er an sogenannten Schockanrufen beteiligt gewesen war. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

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Von Autor/in Owusu Künzel

Der Angeklagte hatte sich zehn Mal als Gerichtsbote ausgegeben und einen falschen Namen genutzt, um an Geld und Wertsachen seiner Opfer zu kommen. Der Schadenswert wird auf über 450.00 Euro geschätzt. Das Ganze war Teil einer Betrugsmasche, bei der die Geschädigten mit Schockanrufen hintergangen worden waren. Wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrugs erhielt er eine Freiheitstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

Das Landgericht Freiburg befand am Montag, dass der 27-jährige Angeklagte sich zum Mittäter gemacht hat. Wer die Hintermänner sind, konnte nicht ermittelt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mann zuvor wegen Beihilfe vor Gericht

Der Mann war in dieser Sache schon 2023 vom Landgericht Freiburg zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden - allerdings wegen Beihilfe und nicht als Täter. Die damalige Gesamtstrafe lautete drei Jahre und neun Monate Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft Freiburg ging damals in Revision, da sie überzeugt war, dass er selbst auch als Täter agiert hatte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab der Revision statt. Daher wurde der Fall zurück an das Landgericht Freiburg gegeben, welches am Montag neu entschieden hat.

Betrugsmasche am Telefon: Verwandter habe Unfall mit Todesfolge verursacht

Im Prozess am Montag wurden die vorgeworfenen Taten näher ausgeführt. Die Betrugsmasche war stets die gleiche: Komplizinnen und Komplizen des Angeklagten riefen deutschlandweit bei älteren Menschen an und täuschten vor, dass ein naher Verwandter einen Unfall - meist mit Todesfolge - verursacht habe. Durch geschickte psychologische Gesprächsführung wurden die Opfer unter Druck gesetzt. Die Täter ließen die Geschädigten glauben, dass die nahestehende Person nicht festgenommen wird, wenn sie schnell eine Kaution bezahlen.

Der 27-jährige Angeklagte bekam von seinen Komplizinnen und Komplizen die Adressen der älteren Menschen oder die eines Treffpunktes mitgeteilt. Dort gab er sich als Gerichtsbote aus und verwendete den, zuvor mit den Hintermännern abgestimmten, falsche Namen. Anschließend erhielt er von den Geschädigten Geld, Schmuck sowie Wertsachen. Diese übergab er dann entweder in Frankreich oder in den Niederlanden an Dritte. Laut seinen eigenen Angaben erhielt der Angeklagte 150 Euro pro Tag.

Mann soll auch in der Schweiz aktiv gewesen sein

In der Verhandlung am Landgericht Freiburg kam durch den Verteidiger des Mannes zur Sprache, dass gegen den 27-Jährigen ein Auslieferungsgesuch und ein Haftbefehl aus der Schweiz vorliegen. Der Mann soll auch im Raum Zürich mit der gleichen Masche 120.000 Schweizer Franken bei einem älteren Mann abgeholt haben, hieß es weiter. In der Schweiz erwartet ihn demnach ein weiteres Gerichtsverfahren. Auch dort droht ihm eine Haftstrafe.

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