Ein in Weil am Rhein (Landkreis Lörrach) offensichtlich ausgesetzter Hund beschäftigt gerade Tierliebhaber in der Region. Der Vierbeiner wurde an einer abgelegenen Unterführung, in der Nähe des Klärwerks, festgebunden. Zuerst hatte die Badische Zeitung darüber berichtet.
Tierheim kümmert sich um ausgesetzten Hund
Als eine Spaziergängerin den Hund am Wochenende fand, fehlte vom Besitzer jede Spur. Das Tier war allein an einen Gitterrost angeleint. Die Polizei brachte den Hund daraufhin ins Weiler Tierheim. Es handelt es sich um einen weiblichen Schäferhund-Husky-Mischling.
Wie die stellvertretende Tierheim-Leiterin, Kerstin Wolf, dem SWR sagte, geht es der Hündin gut. Sie habe einen französischen Chip und komme deshalb vermutlich aus Frankreich. Durch die auf dem Chip enthaltenen Daten dürfte in den nächsten Tagen der Besitzer gefunden werden. An Tierhalter, die sich nicht mehr um ihre Tiere kümmern können, appelliert sie, sich ans Tierheim zu wenden. Ein Tier einfach auszusetzen, sei immer die schlechteste Möglichkeit.
Polizei hat Ermittlungen aufgenommen
In den sozialen Medien schlägt der Fall hohe Wellen. In einer Facebook-Gruppe beispielsweise wurde ein Bild der Hündin gepostet und um Hinweise auf die Herkunft gebeten. Viele Tierliebhaber zeigen sich in den Kommentaren fassungslos. "So eine Schweinerei", schreibt eine Userin. Von einer anderen Userin heißt es: "Wie kann man so etwas nur tun. Unverständlich."
Inzwischen ermittelt die Polizei in dem Fall - zunächst gegen den unbekannten Besitzer. Die Beamten gehen davon aus, dass das Tier absichtlich an diesem Ort ausgesetzt wurde und nicht entlaufen ist. Darauf deute die Situation hin, wie die Hündin vorgefunden wurde, sagte ein Polizeisprecher dem SWR.
Hohe Geldstrafen für Tierbesitzer möglich
Sollte der Hundebesitzer ausfindig gemacht werden, droht ihm eine empfindliche Geldstrafe: In Deutschland zählt das Aussetzen eines Tieres als Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden, in besonders schweren Fällen auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. In Frankreich liegen die Geldstrafen sogar bei bis zu 45.000 Euro.