Hacken, ausspähen: Sollten BND und Verfassungsschutz mehr Befugnisse bekommen?

Erstmals hat der Bundestag über die Pläne der schwarz-roten Koalition für eine Reform der Nachrichtendienste diskutiert. BND und Verfassungsschutz sollen mehr Befugnisse bekommen. Was steckt dahinter? ARD-Geheimdienstexperte Holger Schmidt ordnet ein.

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Stand

Interessant ist schon das Wort "Nachrichtendienste", meint Holger Schmidt. In SWR Aktuell sagt er: "Andere Leute sprechen von Geheimdiensten. Und auch über eine lange Zeit haben die deutschen Nachrichtendienste Wert daraufgelegt, dass sie Nachrichten für die Bundesregierung beschaffen, auswerten, Erkenntnisse gewinnen - und dass sie eben nicht das tun, was andere Geheimdienste tun, nämlich aktiv in die Weltpolitik eingreifen."

Dobrindt: Beide Dienste sollen bei Bedrohungen aktiv eingreifen

Geht es nach Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), sollen beide Dienste in bestimmten Fällen beispielsweise bei einem Hacker-Angriff zurückhacken und die IT der Angreifer zerstören, unter engen Voraussetzungen Wohnungen heimlich betreten und Spähsoftware auf Computer und Handys installieren dürfen.

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Warum die Bundesregierung für mehr Befugnisse der Dienste ist

Die Geheimdienste anderer Länder würden gezielt töten und sabotieren. "Das sind alles Dinge, die der Bundesnachrichtendienst als Auslandsdienst oder der Verfassungsschutz nicht tun", so Schmidt. Genau darüber verlaufe jetzt die Diskussion, weil in einer moderneren, technologisch geprägten Welt es einen ganz neuen Bereich gebe: die Informationstechnologie und den sogenannten den Krieg im Cyberraum.

Und hier sagen die Nachrichtendienste, dass sie auch irgendwie mitmachen können müssen. […] zum Beispiel einen fremden Server, der den Bundestag angreift, nicht nur erkennen und nicht nur davor warnen, sondern im Extremfall auch gegenschlagen.

Holger Schmidt

Deshalb arbeiten BND und Verfassungsschutz anders als Geheimdienste

Die Erfahrungen mit der Gestapo in der Nazi-Zeit und später mit der Stasi in der DDR haben zu dem Trennungsgebot zwischen der Polizei und den Nachrichtendiensten geführt. "Die Polizei ist stark in den Ländern verankert und die Nachrichtendienste haben keine operativen Befugnisse: Das heißt, wenn der Verfassungsschutz klingelt, muss niemand mit ihm reden oder ihn hereinlassen und der Verfassungsschutz darf niemanden mitnehmen - nichts davon ist ihm erlaubt."

Sollten BND und Verfassungsschutz mehr Befugnisse erhalten?

Wenn es jetzt darum geht, mehr Befugnisse zuzulassen, unterscheidet der ARD-Geheimdienstexperte zwischen klassischen Polizeiaufgaben und Cyber-Angriffen: Ganz offen oder heimlich eine Wohnung zu betreten ist seiner Ansicht nach untrennbar mit der Polizei verbunden. "Da verstehe ich persönlich nicht, warum der Verfassungsschutz trotz großer leistungsfähiger Polizeibehörden plötzlich mit Druck oder heimlich arbeiten dürfen sollte."

Anders sieht es Schmidt im Bereich der IT und der Spionage: "Da sehen wir Phänomene, zuletzt durch die Drohnenangriffe, bei denen schon im Vorfeld, schon beim Erkennen von Gefahren die IT eine so große Rolle spielt, dass es aus meiner Sicht naiv wäre, dem Verfassungsschutz zu sagen, du darfst dir das zwar alles anschauen, du darfst aber nicht gegenhaken, du darfst nicht eindringen, du darfst nicht versuchen, einen ausländischen Server lahmzulegen, wenn er die Bundesrepublik angreift", so Holger Schmidt.

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