In der DDR-Verfassung wurde das Sorbische Volk 1968 als „nationale Minderheit“ anerkannt. Einige Jahre zuvor veranstalteten die Sorben erstmals ein Festival der sorbischen Volkskunst.
In der DDR-Verfassung wurde das Sorbische Volk 1968 als „nationale Minderheit“ anerkannt. Einige Jahre zuvor veranstalteten die Sorben erstmals ein Festival der sorbischen Volkskunst.