Ausgebeutet trotz EU-Förderung? Wenig Schutz für Erntehelfer

Wenn Landwirtschaftsbetriebe gegen den Arbeits- und Sozialschutz verstoßen, können ihnen EU-Subventionen gekürzt oder ganz gestrichen werden. Doch wird das auch gemacht?

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Von Autor/in Daniel Hoh

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Seit 2025 gilt in der EU-Landwirtschaft das Prinzip der sozialen Konditionalität. Agrarbetriebe müssen Subventionen zurückzahlen, wenn sie zum Beispiel Erntehelfer gesetzeswidrig behandeln. Eine Recherche von REPORT MAINZ zeigt, dass in Deutschland dieses Prinzip bisher kaum angewendet wird. Bislang wurde erst einem einzigen Betrieb die EU-Förderung gekürzt. Die Bundesregierung plant zudem, die soziale Konditionalität wieder abzuschaffen, mit Verweis auf zu viel Bürokratie. Kritik an dieser Argumentation kommt sowohl aus dem EU-Parlament als auch von Gewerkschaften wie der IG BAU. 

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