Was bedeutet "neutral"?
Es wird manche überraschen, aber das steht so nirgends. Wir bekommen immer wieder Publikumspost, in der uns eine Hörerin oder ein Zuschauer vorwirft, wir würden unsere Neutralitätspflicht verletzen – wenn etwa ein journalistischer Beitrag über gesellschaftlich strittiges Thema einen bestimmten Tenor hat oder zu einem Ergebnis kommt, das manchen nicht gefällt. Dann heißt es, wir seien nicht "neutral".
Liest man sich aber die juristischen Grundlagen für die Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch, dann taucht das Wort "neutral" gar nicht auf. Aus guten Gründen, weil das Wort "neutral" auch ein wenig nebulös ist. Die "Neutralität" der Schweiz meint etwas anderes als die "Neutralität" des Schiedsrichters.
"Neutral" kommt aus dem Lateinischen "Ne utrum", auf Deutsch: "keins von beidem". Aber was bedeutet das konkret? Versteht man unter Neutralität, dass man keine Position bezieht? Oder noch schärfer, dass man sich aus Auseinandersetzungen komplett heraushält? Oder bedeutet es nur, dass man keine Partei ergreift?
Darüber kann man lang philosophieren, muss man aber in dem Fall gar nicht, weil die Rechtsgrundlagen, die den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks definieren, genauere Begriffe verwenden als "Neutralität" .
Kurz, welche sind das? Das ist zum einen der Medienstaatsvertrag, der zwischen allen Bundesländern geschlossen wurde. Daneben gibt es Staatsverträge bzw. Gesetze für die einzelnen Rundfunkanstalten. Zum Beispiel gibt es für den Südwestrundfunk, den SWR, einen Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Wie muss der ÖRR berichten?
Da steht nichts von Neutralität, aber dort stehen andere Begriffe, die präziser sind. Beispielsweise steht im Medienstaatsvertrag, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Gewährleistung einer "unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung" verpflichtet sind. Sie sollen die "Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit" achten. Und "in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen."
Staatsvertrag des SWR führt die Pflichten weiter aus
Ähnliche Begriffe finden sich im Staatsvertrag des SWR. Dort heißt es, Berichterstattung und Informationssendungen sind "gewissenhaft zu recherchieren und müssen wahrheitsgetreu und sachlich sein." Und es heißt: "Die Redakteurinnen und Redakteure sind bei der Auswahl und Sendung der Nachrichten zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet."
Pflicht zur Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Berichterstattung
Und diese Begriffe sagen ja eigentlich viel klarer, worum es geht. Wenn wir es aufdröseln, fordert der Auftrag somit also zunächst Unabhängigkeit und Überparteilichkeit. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll nicht abhängig sein vom Staat, von einer Regierung, von Parteien oder anderer Interessengruppen. Niemand soll durch großzügige Spenden oder umgekehrt politischer Einflussnahme die Berichterstattung beeinflussen dürfen. Einfacher gesagt: Der Auftrag fordert nicht Neutralität, sondern zunächst vor allem Unabhängigkeit der Berichterstattung.
Das bedeutet aber nicht, dass die, die dort arbeiten, einfach machen können, was sie wollen und ihre eigenen Interessen propagieren, denn – und das war ja das andere Begriffscluster – die Berichte sollen wahrheitsgetreu, sachlich und objektiv sein.
Wenn man also schon mit "neutral" kommt, entspricht die gebotene Neutralität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eher der der Schiedsrichters - unabhängig, unparteiisch, aber gleichzeitig beauftragt, zu "sagen, wie es wirklich ist".
Schiedsrichter werden oft auch als die "Unparteiischen" bezeichnet - so gut wie nie aber als "die Neutralen". Aus guten Gründen - den gleichen Gründen, weshalb der Begriff auch im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk missverständlich sein könnte.
Warum Schiedsrichter nur bedingt "neutral" sind
Neutralität könnte ja so verstanden werden, dass die Berichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keine Position beziehen und zu keinem Ergebnis kommen dürften, das etwa einer Partei besser gefällt als einer anderen. Das dürfen sie aber sehr wohl, vorausgesetzt, die Berichte sind wahrheitsgetreu und objektiv. Wenn der ehemalige US-Präsident Donald Trump behauptet, er habe die Wahl 2020 gewonnen, dann darf ich als öffentlich-rechtlicher Journalist sagen, dass er dafür noch keine Belege vorgelegt hat. Ich berichte dann zwar nicht "neutral" in dem Sinn, denn ich nehme ja sehr wohl eine inhaltliche Bewertung von Trumps Behauptung vor. Das tue ich aber unabhängig und wahrheitsgetreu. Und das ist auch in Ordnung.
Wann ist Berichterstattung "ausgewogen"?
Oder: Wenn Politikerin X behauptet, es gibt keinen menschengemachten Klimawandel und Politiker Y behauptet das Gegenteil, wenn sich die überwältigende Mehrheit in der Wissenschaft einig ist, dann ist der Auftrag, dass wir uns an der Wissenschaft orientieren und nicht aus falsch verstandener "Neutralität" beide Positionen als gleichberechtigt darstellen. Denn das wäre false balance – eben: falsche Ausgewogenheit.
Da bin ich beim nächsten Schlüsselbegriff. Ausgewogenheit steht tatsächlich auch im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und wenn da sonst nichts weiter stehen würde, könnte man "Ausgewogenheit" so verstehen, als müssten alle Beiträge immer alle erdenklichen Meinungen wiedergeben. Dass das aber nicht gemeint ist, wird deutlich, wenn man sich die Passagen genauer anschaut. Im Medienstaatsvertrag heißt es, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen. Hier bezieht sich die Ausgewogenheit erstmal auf die Themenauswahl. Es gibt viele Themen, die interessant und wichtig sind, die soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk ausgewogen abbilden. Und es gibt zu diesen Themen jeweils verschiedene Meinungen, die ebenfalls ausgewogen abgebildet werden müssen. Was heißt das nun wieder?
Ausgewogenheit im Gesamtangebot, nicht in jedem einzelnen Beitrag
Im Staatsvertrag für den Südwestrundfunk heißt es: "In allen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sind die verschiedenen Auffassungen im Gesamtangebot ausgewogen und angemessen zu berücksichtigen." Wichtig ist dabei das Wort Gesamtangebot: Das heißt, nicht jeder einzelne Beitrag muss alle Auffassungen zu Wort kommen lassen, sondern die Forderung richtet sich an die Summe der Beiträge. Deshalb darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch sehr pointierte Kommentare senden, also ausgewiesene Meinungsbeiträge, die für sich genommen vielleicht als einseitig erscheinen können – entscheidend ist aber eben das Gesamtangebot.
Und es steht ja nicht nur "ausgewogen" da, sondern auch "angemessen". Mit anderen Worten: Nicht jede Auffassung muss im gleichen Maße abgebildet werden. Die Einzelmeinung eines politischen Hinterbänklers verdient deshalb nicht die gleiche Aufmerksamkeit wie die einer Ministerin oder eines Fraktionschefs der Opposition, die ja als Teil einer Regierung sprechen oder eben die Haltung ihrer Partei wiedergeben. Und genauso ist es "angemessen", dass Positionen, die sich auf Fakten und auf Wissenschaft stützen, im Programm berücksichtigt werden und eine unbelegte Verschwörungserzählung gar nicht. Das mag, je nach Sichtweise, nicht "neutral" sein, aber es ist wahrheitsgetreu, sachlich, objektiv, und es ist trotzdem ausgewogen und angemessen.
Archivradio: Rundfunk
25.3.1933 Joseph Goebbels: "Der Rundfunk gehört uns!"
25.3.1933 | Am 25. März 1933 – nur einen Tag nach dem Ermächtigungsgesetz, mit dem Adolf Hitler Deutschland faktisch zur Diktatur gemacht hat – bestellt sein junger Propagandaminister Joseph Goebbels die Intendanten der Reichsrundfunkgesellschaft ein und hält einen ausufernden Vortrag darüber, wie er den Rundfunk im Sinne der Regierung einspannen will. "Wir machen gar keinen Hehl daraus: Der Rundfunk gehört uns und niemandem sonst. Den Rundfunk werden wir in den Dienst unserer Idee stellen und keine andere Idee soll hier zu Worte kommen!", sagt er, während er hörbar auf das Pult klopft.
24.11.1933 Württembergs Ministerpräsident Mergenthaler über den Rundfunk
24.11.1933 | Der württembergische Ministerpräsident Christian Mergenthaler spricht im Stuttgarter Staatstheater über die Kultur im Rundfunk. Heinrich Hertz und "die wunderbaren Gebilde der elektrischen Wellen". Elektronen füllen uns mit Andacht. Wenn die Stimme des Führers zu einem 60-Millionen-Volk spricht. Gibt außer Buchdruckkunst-Erfindung nichts Größeres als diese Übertragung der Rede. Technik ist nicht kulturfeindlich. Schwäbische Stämme gehen in die Tiefe. Soldatische Auffassung. Kulturelle Schöpfungen des Schwabenlandes. Kepler, Hölderlin, Schiller. Trotz unserer Liebe zu Schwaben gibt es für uns nur ein Vaterland: Deutschland.
6.6.1944 Deutsche Nachrichten über die Invasion in der Normandie
6.6.1944 | Am Morgen des 6. Juni 1944 landen die alliierten Truppen an der Küste der Normandie. Auch die von der NS-Regierung kontrollierten Nachrichten im Großdeutschen Rundfunk berichten darüber. Nach ihrer Darstellung hat die Wehrmacht die Küste erfolgreich verteidigt und sei auf die Invasion gut vorbereitet gewesen – was nicht stimmt. Befehlshaber Generalfeldmarshall Erwin Rommel etwa ist an jenem Tag auf Heimaturlaub in Württemberg.
Reichspressechef Otto Dietrich bezeichnet in den Nachrichten die West-Allierten als "Helfer des Bolschewismus", die "auf Befehl Moskaus" ihren "Opfergang" in der Normandie angetreten hätten. "Wir werden ihnen einen heißen Empfang bereiten".
15.2.1945 Diktat aus dem Propagandaministerium – So soll der Rundfunk über Jalta berichten
15.2.1945 | Wie Rundfunk in der NS-Zeit funktionierte, machen die sogenannten "Rundfunkarbeitsbesprechungen" deutlich. Praktisch täglich diktiert dort der Leiter der Rundfunkabteilung im Propagandaministerium, Hans Fritzsche, ob und wie der Reichsrundfunk über Ereignisse zu berichten hat. Zahlreiche dieser internen Besprechungen sind heute Teil des Deutschen Rundfunkarchivs.
Hier gibt Fritzsche Anweisungen bezüglich der Alliierten-Konferenz in Jalta im Februar 1945, die in den Tagen zuvor zu Ende ging. Dort haben die Staatschefs der USA, Großbritanniens und der Sowjetunion – Roosevelt, Churchill und Stalin – konkretisiert, was mit Deutschland nach einer Kapitulation passieren solle; insbesondere; wie es zwischen den Siegermächten aufgeteilt wird.
Hans Fritzsche diktiert, wie die Rundfunkdienste mit diesen Nachrichten umgehen sollen:
So solle die Schwäche der USA und Großbritanniens gegenüber Stalin zum Ausdruck kommen und die Konferenz von Jalta als "Sieg des Weltjudentums" dargestellt werden.
Hans Fritzsche hatte im Reichsrundfunk eine eigene Sendung mit dem Titel "Hier spricht Hans Fritzsche". Nach dem Krieg wurde er im Nürnberger Prozesss gegen die Hauptkriegsverbrecher angeklagt, aber freigesprochen, weil er vor dem Internationalen Militärgerichtshof Reue demonstrierte und ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er von den zur Diskussion stehenden Kriegsverbrechen gewusst habe. Anschließend kam er in einer Spruchkammer erneut vor Gericht und wurde dort zu neun Jahren Arbeitslager verurteilt. 1950 kam er durch eine Amnestie vorzeitig aus der Haft, drei Jahre später starb er an einer Krebserkrankung.
Weitere Aufnahmen aus dem Zweiten Weltkrieg: http://swr.li/zweiter-weltkrieg
30.1.1945 Hitlers letzter verzweifelter Rundfunkauftritt
30.1.1945 | Als die Wehrmacht auf dem Rückmarsch war, ließ sich Hitler wesentlich seltener im Radio hören als in den ersten Kriegsjahren. Einmal meldete er sich nach dem gescheiterten Attentat am 20. Juli 1944, und noch ein letztes Mal zum 12. Jahrestag der Nationalsozialistischen Regierung am 30. Januar 1945. Militärisch war die Wehrmacht längst in der Defensive: Die Truppen der West-Alliierten standen schon am Rhein, während im Osten die sowjetische Armee bis 80 km vor Berlin vorgerückt war.
Dabei resümiert Hitler noch einmal sein verzerrtes Geschichtsbild, ruft die Bevölkerung noch einmal zum Kampf auf und fordert von allen im Land höchste Opferbereitschaft. | Mehr Rundfunkaufnahmen aus der NS-Zeit: http://x.swr.de/s/nszeit | Der SWR2 Archivradio-Katalog: http://x.swr.de /s/archivradiokatalog | Folgt uns auf Twitter: https://twitter.com/SWR2Archivradio
30.1.1947 Diskussion: Soll der Rundfunk staatlich oder unabhängig werden?
30.1.1947 | Nach dem Krieg gab es im Südwesten Radio Stuttgart – den Vorläufer des Süddeutschen Rundfunks – und den Südwestfunk, beide wurden aber noch von den Militärverwaltungen kontrolliert. Auch die Nachrichten wurden zensiert. Doch zeichnete sich schon bald ab, dass das nur eine Übergangslösung ist, und dass die Rundfunksender eigenständig werden sollten. Doch was ist damit gemeint? Soll der Rundfunk unter Aufsicht des Landtags gestellt werden? Soll die Post die technische Verbreitung übernehmen? Das Konzept eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks war den Deutschen damals noch nicht so recht vertraut. Und so kam es am 30. Januar im Programm Radio Stuttgart zu einer Grundsatzdiskussion unter dem Titel: Wollen wir ein staatliches oder ein unabhängiges Radio? Vor dem Hintergrund der heutigen Diskussionen ein aufschlussreicher Schlagabtausch.
27.12.1947 / 1.1.1948 Der Rundfunk wird öffentlich-rechtlich: Ansprache von Hans Bredow
27.12.1947 / 1.1.1948 | Nach dem Zweiten Weltkrieg untersteht der Rundfunk in Deutschland den Besatzungsmächten. Bis 1949 werden die Sender nacheinander in Anstalten des öffentlichen Rechts überführt und in die Hände der deutschen Verwaltung übergeben. Wenige Tage vor der Übergabe des NWDR zum 1.1.1948, erklärt Hans Bredow am 27.12.1947 in einer Ansprache, was das bedeuten soll: öffentlich-rechtlicher Rundfunk.
18.10.1952 Wie Alfred Braun die Rundfunkreportage erfand
18.10.1952 | Achtung, Achtung, hier ist Berlin – diese Stimme gehört Alfred Braun. Der Rundfunkpionier und Schauspieler war aber nicht nur Ansager, sondern von ihm stammen auch die ältesten erhaltenen Rundfunkreportagen. Im Archivradio etwa haben wir seinen Bericht von der Trauerfeier für den verstorbenen Außenminister Gustav Stresemann 1929 und seine Flüsterreportage von der Nobelpreisverleihung an Thomas Mann 1929. Im folgenden Interview vom 18. Oktober 1952 erzählt er in einem rückblickenden Interview, wie er, eher durch, Zufall der erste Hörfunkreporter wurde.
November 1955 Frauen im Rundfunk der 1950er
November 1955 | Susanne Delitz-Starker war von 1950 bis 1969 Personalchefin beim Südwestfunk und engagiert dabei, den Frauenanteil zu erhöhen, der 1955 bei gerade mal 28 Prozent lag. Frauen im Programm gab es damals nur wenige, und die wurden damals, wie das Interview vom November 1955 zeigt, vor allem im Frauenfunk beschäftigt.
31.10.1989 Aus für den "Schwarzen Kanal"
31.10.1989 | Die Mauer ist zwar noch nicht gefallen, aber die Umbrüche in der DDR bedeuten bereits das Ende einer Fernseh-Legende: "Der Schwarze Kanal". Das war die Propagandasendung im DDR-Fernsehen, in der Chefkommentator Karl-Eduard von Schnitzler Stimmung gegen die Bundesrepublik machte, und die immer mit einer verzerrten Version der bundesdeutschen Nationalhymne begann.
"Der Schwarze Kanal" wird am 31. Oktober 1989 nach fast 30 Jahren abgeschafft. Die letzte Folge endet mit einer Erklärung von Karl-Eduard von Schnitzler. Der Süddeutsche Rundfunk berichtet darüber in seiner Sendung Südfunk aktuell.
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