Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Damit setze die Bundesregierung mehr auf Eigenverantwortung, sagt Saidi Sulilatu, Chefredakteur beim Geldratgeber Finanztip, in SWR Aktuell. Letztendlich sei dann wieder alles erlaubt. "Man darf auch eine neue Gas- oder Ölheizung wieder einbauen.""
"Ab 2029 sollen Biogas und Bioöl beigemischt werden"
Allerdings rät der Finanzexperte, zu beachten, dass es ab dem Jahr 2029 eine sogenannte "Biotreppe" geben soll.
Bei Gasheizungen soll dann ein Anteil von Biogas beigemischt werden - bei Ölheizungen ein Teil an Bioöl beigemischt werden. Zunächst mindestens zehn Prozent.
Bis zum Jahr 2040 soll es laut Sulilatu weitere Stufen geben. Wie die genau aussehen, werde dann im Gesetzentwurf stehen. In jedem Fall sei man damit "ziemlich unabhängig". Die Bundesregierung versuche auf diesem Weg, die Wärmewende zeitlich ein bisschen zu strecken.
Verbraucher können mit dem neuen Gesetz auch bei Neuanschaffungen einer Heizung bei Gas oder Öl bleiben. Doch spart man wirklich?
Vorausschauende und frühzeitige Planung wichtig
Eine Gasheizung ist in der Anschaffung in aller Regel deutlich günstiger als eine Wärmepumpe, so Sulilatu. Man sollte sich aber auch die langfristigen Kosten anschauen.
Bei einer Gasheizung wird der CO2-Preis vermutlich langfristig deutlich ansteigen und wahrscheinlich auch der Gaspreis selbst. Und vor allen Dingen, ist der Anteil an Biogas, den man beimischen muss, nicht gerade günstig.
Andererseits soll die Förderung für eine Wärmepumpe oder eine Pallet-Heizung bis mindestens zum Jahr 2029 weiterlaufen. "Damit kann ich die Anschaffungskosten auch entsprechend nach unten drücken."
Wie verhält es sich, wenn es in Sachen Klimafreundlichkeit bereits eine kommunale Wärmeplanung gibt? Darüber und ob die Klimaziele beim neuen Gebäudemodernisierungsgesetz generell das Nachsehen haben, hat SWR Aktuell-Moderatorin Petra Waldvogel mit Saidi Sulilatu gesprochen.
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