Abstandskontrolle per Drohne funktioniert so: Vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 50 Metern bei mehr als 50 Stundenkilometern. Die Drohne fliegt seitlich oberhalb der Fahrbahn. Wird dabei ein möglicher Verstoß festgestellt, nimmt der Drohnenführer Videos als Beweismaterial auf. An der im Streckenverlauf eingerichteten Kontrollstelle wird der betreffende Lastwagen heraus gewunken und der Fahrer mit dem Verkehrsverstoß konfrontiert.
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Jürgen von Massenbach Bardt ist Präsident der für den Drohnen-Test zuständigen Polizei Konstanz. Er sieht klare Vorteile zur herkömmlichen Abstandsmessung von Brücken: "Wir haben festgestellt, dass es für die Beschuldigten sehr überzeugend ist, wenn wir ihnen gleich ein Video ihres Verstoßes zeigen können. Bei den bislang ermittelten Verstößen hatten wir keine Widersprüche."
Drohne ist kaum zu sehen
Bedenken, dass die Drohne Verkehrsteilnehmer erschrecken oder ablenken könnte, hat der Konstanzer Polizeipräsident nicht. "Die Drohne fliegt in 70 bis 80 Metern Höhe. Wer schon mal eine Drohne gesteuert hat, weiß, dass man sie in den meisten Fällen dann nicht mehr sieht oder hört, erst recht nicht im Führerhaus eines Lastwagens."
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In den vergangenen Monaten könnten nach Angaben der Polizei viele Verstöße gegen den Mindestabstand ermittelt werden. "Die Kollegen haben uns berichtet, dass sie in zwei Stunden durchschnittlich 15 bis 20 Verkehrssünder ermitteln. Und bei den anschließenden Kontrollen wird auch gleich die Ladung kontrolliert und geprüft, ob Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden", sagt Jürgen von Massenbach Bardt im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Gerald Pinkenburg.