Seit Juli 2026 sind Hersteller dazu verpflichtet, bestimmte defekte Produkte wie z.B. Waschmaschinen oder Smartphones auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu reparieren. Zu verdanken haben wir dieses Recht auf Reparatur der EU. Auf europäischer Ebene werden viele Verordnungen und Richtlinien beschlossen, von denen wir als EU-Bürgerinnen und Bürger profitieren. Aber nicht immer werden Richtlinien auch zügig in nationales Recht umgesetzt. Und manch eine EU-Verordnung sorgt erstmal für Kopfschütteln, bevor man den Sinn hinter der Regelung erkennt. Wer bringt in der EU eigentlich Ideen für neue Vorschriften ein? Von welchen Gesetzen profitieren wir tatsächlich und welche stehen eher dem Bürokratieabbau im Wege? Darüber sprechen die Justizreporter*innen Elena Raddatz und Fabian Töpel mit der Pressesprecherin und Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, Karolina Wojtal.
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