Rundfunkrat

Programmbeschwerde

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Eine förmliche Programmbeschwerde muss sich auf eine bereits ausgestrahlte Sendung, einen einzelnen Beitrag oder auf ein Online-Angebot des SWR beziehen. Es muss konkret benannt werden, was kritisiert wird und welcher Sachverhalt gegen die Programmgrundsätze verstoßen haben soll. Beschwerden können per Post oder auf elektronischem Weg z.B. über das Beschwerdeformular eingereicht werden.  Der/die Absender/in muss klar identifizierbar sein. Bei elektronisch eingereichten Beschwerden ist sicherzustellen, dass eine Bescheidung der Programmbeschwerde auf elektronischem Weg unmittelbar an den/die Beschwerdeführer/in möglich ist. Eine elektronische Einlegung von Beschwerden über no-reply-Adressen ist nicht möglich.

Programmbeschwerde an den Rundfunkrat

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SWR