Öffentliche Ausschreibung für die Amtszeit 2026 bis 2031

Der SWR Rundfunkrat sucht acht sachverständige Verwaltungsratsmitglieder

Der SWR Rundfunkrat als Aufsichtsgremium des SWR sucht engagierte Persönlichkeiten mit Bezug zu den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, die als Mitglieder des SWR Verwaltungsrates für die Amtszeit 2026-2031 die Interessen des Südwestrundfunks fördern (§ 20 Abs. 3 SWR-StV) und sich für dessen Zukunft stark machen. Dabei handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld und Reisekosten-Erstattung.

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Stand

Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat des SWR überwacht die Geschäftsführung des Intendanten, soweit sie nicht die inhaltliche Gestaltung des Programms betrifft. Seine Aufgaben ergeben sich aus § 21 des SWR-Staatsvertrags. Er setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen. Davon wählt der Rundfunkrat acht sachverständige Mitglieder, wobei ein angemessener Geschlechterproporz zu wahren ist.

Die sieben weiteren Mitglieder werden

  • von den Landtagen entsendet (zwei Mitglieder vom Landtag von Baden-Württemberg, ein Mitglied vom Landtag von Rheinland-Pfalz), den Landesregierungen (jeweils ein Mitglied der Landesregierung von Baden-Württemberg und ein Mitglied der Landesregierung von Rheinland-Pfalz) und
  • von den Personalräten des SWR entsendet (ein Mitglied aus jedem Land).

Die fünfjährige Amtszeit des SWR Verwaltungsrates beginnt mit der konstituierenden Sitzung, voraussichtlich im Dezember 2026/Januar 2027.

Ihr Profil

Der SWR Rundfunkrat sucht acht sachverständige Mitglieder mit nachweislichen Kenntnissen aus den Aufgabenbereichen des Verwaltungsrats:

  • Wirtschaftsprüfung
  • Betriebswirtschaft
  • Recht
  • Medienwirtschaft oder -wissenschaft
  • sonstige Sachkunde in den Aufgabenbereichen des Verwaltungsrats

Unter diesen Mitgliedern muss eines über das Wirtschaftsprüferexamen und ein weiteres über die Befähigung zum Richteramt verfügen.

Dabei ist es unerheblich, ob diese Kenntnisse im Haupt- oder Ehrenamt erworben wurden.

Maßgeblich für die Wahl in den Verwaltungsrat sind:

  • Zuordenbarkeit zu Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz
  • grundsätzliches Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Auftrag und Bestand
  • Erfahrung in oder mit Aufsichtsgremien
  • zeitliche Verfügbarkeit im Durchschnitt von ca. 10 Stunden/Woche

Ihre Bewerbung muss enthalten:

  • Darstellung Ihrer Motivation für die Mitarbeit im SWR Verwaltungsrat (max. zwei Seiten)
  • Lebenslauf
  • Nachweise Ihres formalen Abschlusses bzw. Ihrer Sachkunde in den oben genannten Kenntnissen im Haupt- oder Ehrenamt.
  • unterzeichnete Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der § 13, 20 SWR-Staatsvertrag i.V.m. § 3 SWR-Hauptsatzung vorliegen

Jetzt bewerben

  • Frist: 30. September 2026
  • ausschließlich per E-Mail an bewerbungen@swr-gremien.de
  • Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier zum Download. In der Erklärung zur Bewerbung in den Verwaltungsrat finden Sie außerdem die Ausschlussgründe einer Beschäftigung.

Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet. Die Datenschutzhinweise für die Ausschreibung des SWR Rundfunkrats zur Wahl der acht sachverständigen Verwaltungsratsmitglieder finden Sie hier:

Kontakt

Alexander Strobel, Vorsitzender des Ausschusses für Bewerbungen in den Verwaltungsrat

Bei Fragen wenden Sie sich an: gremiengeschaeftsstelle@swr.de

Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
SWR